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Unterschlagung Kleider-Zoff landet vor Gericht

Das Amtsgericht Haldensleben musste einen Frauenstreit um Kleider verhandeln. Der Vorwurf lautete Unterschlagung.

Von Roswitha Franz 02.12.2015, 11:31

Haldensleben l Kaum zu glauben: Da streiten zwei intelligente Frauen um alte Kleider vor Gericht. Einer 40-jährigen wurde Unterschlagung vorgeworfen, weil sie die Kleider trotz Aufforderung nicht an ihre damalige Freundin herausgegeben hat.

Die Beschuldigte war mit der 54-Jährigen jahrelang eng befreundet. Im November 2012 übergibt ihr die Frau bei einem Besuch zu Hause eine Tüte mit zwei 20 Jahre alten Kleidern aus Seide und Baumwolle sowie einem zehn Jahre alten Georgette-Rock. Mit den Worten „Ich ziehe die Sachen nicht an, nimm sie wieder mit“ bedankte sich die damals schwangere 40-Jährige.

Doch die Kleidertüte bleibt auch nach weiteren Besuchen der Freundin und Aufforderungen, sie wieder mitzunehmen, an dem Platz stehen, wo sie am Tag der Übergabe hingestellt worden war. Aus Platzmangel entsorgt die Beschuldigte im Februar 2013 die ungewollten Kleidungsstücke.

Wegen einer anderen Sache kommt es dann in den Folgemonaten zum endgültigen Bruch der Frauenfreundschaft mit gegenseitigen Verleumdungen und Beleidigungen in aller Öffentlichkeit. Und im Februar 2014 fordert die 54-Jährige die Ex-Freundin zur Rückgabe der drei Kleidungsstücke auf. Weil die nicht reagiert, stellt sie im August 2014 Strafantrag wegen Unterschlagung.

Als Zeugin gab die Frau in der Verhandlung an, dass sie bei der Übergabe der Kleidertüte gesagt habe, dass der Rock (Neuwert 50 Euro) ein Erinnerungsstück sei und sie ihn zurück haben wolle. Die Sachen habe sie der Freundin lediglich geliehen und nicht geschenkt.

Das sieht die Beschuldigte anders: „Ich bin von Anfang an davon ausgegangen, dass sie mir alles geschenkt hat und habe bereits bei der Übergabe erklärt, dass ich die Sachen nicht haben will und sie die Tüte wieder mitnehmen soll“.

Weil die Zeugin letztendlich nicht zweifelsfrei beweisen konnte, dass sie bei der Kleiderübergabe ausdrücklich gesagt hat, „ich will die Sachen zurück“, und mehrfache Aufforderungen zur Abholung ignorierte, endete das Verfahren antragsgemäß mit Freispruch.

Was im Einzelnen auch immer gelaufen sein mag, der Tatbestand der Unterschlagung sei nicht festzustellen, erklärte Strafrichterin Elfie Schabarum-Gehrke in der Urteilsbegründung. Es sei einfach nur schaden für die beiden Frauen, dass ihre jahrelange gute Freundschaft zerbrochen ist. Und es könne doch nicht wahr sein, dass der Streit um eine Kleidertüte mit alten Sachen bei Gericht landen musste.

Im Vorfeld war eine Einigung im Rahmen des Täter-Opfer-Ausgleiches gescheitert, und die 40-Jährige hatte gegen den Strafbefehl mit Geldstrafe Einspruch beim Amtsgericht Haldensleben eingelegt.