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Verkehrswege Das lange Warten auf einen Radweg

Zwischen Haldensleben und Süplingen soll ein Radweg entstehen. Einen Termin dafür gibt es aber noch nicht.

Von Jens Kusian 12.07.2017, 01:01

Haldensleben/Süplingen l Seit Jahren schon wünschen sich sowohl Haldensleber als auch Süplinger einen Radweg entlang der Landesstraße (L) 42. Wer mit dem Drahtesel sicher von Haldensleben nach Süplingen und umgekehrt fahren möchte, muss den Weg durch Wald und Feld nehmen. Doch ein richtiger Radweg ist auch das nicht. Nun scheint sich allerdings ein Licht am Ende des (radweglosen) Tunnels abzuzeichnen. Zumindest ein Schimmer.

Hintergrund dafür ist der vorgesehene Ausbau der Bundesstraße 245 zwischen Bebertal und Haldensleben. Der wird derzeit vom Regionalbereich Mitte der Landesstraßenbaubehörde (LSBB) Sachsen-Anhalt mit einer Fahrbahnbreite von acht Metern geplant.

„Damit erhält dieser Straßenabschnitt den gleichen Querschnitt, wie er bereits im Zuge der Ortsumgehung Bebertal realisiert wurde und im Zuge der Ortsumgehung Haldensleben geplant ist. Im Ergebnis wird der Straßenzug das vorhandene und zu erwartende Verkehrsaufkommen sicher und leistungsfähig bewältigen können“, sagt Andreas Boehle, der Fachbereichsleiter Planung und Entwurf bei der LSBB.

In diesem Zusammenhang soll zwischen der Ortsumgehung Bebertal und Klausort auch ein straßenbegleitender Radweg angelegt werden. Die Kosten für den Bau und den erforderlichem Grunderwerb wurden mit etwa 7,5 Millionen Euro beziffert. „Derzeit läuft das Planfeststellungsverfahren, um das Baurecht für diese Maßnahme zu erlangen. Ein Abschluss des Verfahrens ist nicht vor Mitte 2018 zu erwarten. Ein Baubeginn wäre dann 2020 möglich“, so Boehle weiter.

Während der Baumaßnahme soll die L 42 Haldensleben-Süplingen-Bodendorf als Umleitungsstrecke dienen. Das erfordert jedoch einen entsprechenden Ausbau der Straße. „Deshalb wurde die Planung mit einer Verbreiterung der Fahrbahn auf sieben Meter auf dem vorhandenen Straßenkörper erarbeitet“, erklärt Andreas Boehle dazu.

Doch die Planung des LSBB wurde nicht genehmigt. Grund dafür sind die bundesweiten Straßenverkehrszählungen aus dem Jahr 2015. Aufgrund der dabei gesammelten Daten ist von einem deutlichen Anstieg des Schwerverkehrs auszugehen – und in diesem Fall würden die geltenden technischen Vorschriften laut Boehle eine Fahrbahnbreite von acht Meter fordern.

Um die Ertüchtigung der L 42 dennoch voranbringen zu können, hatte die LSBB dann eine Erneuerungsmaßnahme mit geringerem Umfang zwischen Süplingen und Bodendorf vorgesehen. Noch im März dieses Jahres hieß es aus dem Ministerium von Landesverkehrsminister Thomas Webel (CDU), dass die Bauvorbereitung dafür laufen würden, die Ausschreibung für Ende Mai 2017 und die bauliche Umsetzung ebenfalls noch in diesem Jahr vorgesehen sei.

„Dies ist nun aber wegen fehlender finanzieller Mittel auch nicht möglich. Wir bemühen uns, die Maßnahme 2018 einzuordnen“, nennt Boehle den aktuelle Stand.

Für den Abschnitt Haldensleben – Süplingen ist eine Überarbeitung der Planung entsprechend den geforderten Ausbauparametern vorgesehen. Ob damit noch in diesem Jahr begonnen werden kann, hängt ebenfalls von den Haushaltsmitteln ab.

„Da dieser Ausbau mit Eingriffen in die Anliegergrundstücke und in die Landschaft verbunden sein wird, soll der im Radwegebedarfsplan ausgewiesene Radweg hierbei berücksichtigt werden“, macht Andreas Boehle den Radfahrern in Haldensleben und Süplingen Hoffnung.

Ausschlaggebend dafür ist die Festlegung, dass für Um- und Ausbauplanungen einer Landesstraße ab 2017 Radwegevorhaben des „weiteren“ Bedarfs mit einer Punktbewertung von mindestens 3,5 Punkten zur Vermeidung eines zweiten Baurechtsverfahrens an gleicher Stelle im Rahmen der Straßenplanung mit zu planen sind.

Im aktuellen Radwegeplan des Landes ist die Strecke Haldensleben-Süplingen mit 3,9 Punkten bewertet. Damit hat sie eine höhere Bewertung als der Abschnitt Süplingen-Bodendorf, der zwar auch die Priorität „weiterer Bedarf“ hat, aber nur 2,4 Punkte. Die Grenze zwischen dem „vordringlichen“ und dem „weiteren“ Radwegebedarfsplan des Landes liegt bei 4,0 von maximal 10,0 Punkten.

Für die Erlangung des Baurechts an der L42 ist wegen der umfangreichen Auswirkungen und Betroffenheiten allerdings ein Planfeststellungsverfahren erforderlich. „Insgesamt muss mit einer Vorbereitungszeit von etwa fünf Jahren gerechnet werden“, nennt Andreas Boehle einen ersten Richtwert.