1. Startseite
  2. >
  3. Lokal
  4. >
  5. Nachrichten Haldensleben
  6. >
  7. Stallpflicht im Landkreis Börde aufgehoben

Vogelgrippe Stallpflicht im Landkreis Börde aufgehoben

Im Landkreis Börde ist die Stallpflicht ab sofort aufgehoben. Lediglich für Schleibnitz kann noch keine Entwarnung gegeben werden.

Von Thomas Junk 07.04.2017, 12:00

Haldensleben/Schleibnitz l Die Stallpflicht für Geflügel im Landkreis Börde wird mit dem Freitag aufgehoben. Darüber informierte Dr. Hans-Joachim Krohm, Leiter des Fachdienstes Veterinärwesen im Landkreis, am Donnerstag die Volksstimme. Zuletzt war die Stallpflicht, die wegen der Gefahr der Vogelgrippe galt, bereits gelockert worden. Sie galt nur noch in den sogenannten Risikogebieten. Das waren zwei Zehn-Kilometer-Streifen entlang des Drömlings und an der Elbe. Dabei handelte es sich um die Ausflugzonen der Wildvögel. „Eine erneute Risikobeurteilung hat jetzt ergeben, dass wir die Stallpflicht dort auch aufheben können“, so Dr. Krohm.

Eine Ausnahme gibt es jedoch noch, wie der Amtstierarzt mitteilt. In dem Wanzleber Ortsteil Schleibnitz bleibt die Stallpflicht noch etwas länger bestehen. „Grund ist der Fund eines mit dem Vogelgrippe-Virus infizierten toten Bussards am 20. März“, erklärt Krohm. Aufgrund des Fundes musste in einem Ein-Kilometer-Radius ein Sperrbezirk eingerichtet werden. Dieser gilt noch bis zum 19. April. Ab dem 20. April ist die Stallpflicht dann flächendeckend aufgehoben.