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Satzung Stadt braucht Handhabe gegen Störer

Die Stadt denkt über die Erarbeitung einer Benutzungssatzung für öffentliche Spielplätze in Havelberg nach.

Von Dieter Haase 22.09.2015, 01:01

Havelberg l Den Anstoß für eine solche Benutzungssatzung beziehungsweise -anordnung haben der Stadt vor allem Beobachtungen auf dem vor Beginn der Bundesgartenschau neu geschaffenen Spielplatz an der Landzunge gegeben. „Das ist eine äußerst hochwertige Anlage“, erklärte die Mitarbeiterin der Verwaltung Evelin Bullwan auf der jüngsten Sitzung des städtischen Kultur- und Sozialausschusses. „Doch Jugendliche und auch Erwachsene benehmen sich auf dem Spielplatz nicht immer so, wie sie es sollten.“ Rauchen und Bier trinken gehören zum Beispiel dazu. Aber auch mutwillige Beschädigungen. Letztere können, wenn der Verursacher bekannt ist, natürlich aber auch sofort durch eine Anzeige geahndet werden.

Städtischerseits gibt es allerdings bislang keine Handhabe, Personen, die sich auf einem Spielplatz anderweitig unrühmlich verhalten, einen Platzverweis auszusprechen. „Uns fehlt da jegliche Grundlage“, sagte Evelin Bullwan. Eine Benutzungssatzung, vom Stadtrat beschlossen, würde das ändern. „Dann hätten wir die Handhabe dafür, solche Leute vom Gelände zu schicken.“ Zurzeit kann das nur die Polizei, wenn wegen eines Vorfalles ihr Einschreiten erforderlich wird.

Den Ausschussmitgliedern lag dazu zunächst ein Muster darüber vor, welchen Inhalt eine solche Satzung haben könnte. Dem Vorschlag der Verwaltung, mit Rücksicht auf die Anwohner die Benutzung öffentlicher Spiel- und Bolzplätze sowie der Skateranlage durch eine Mittagspause zu unterbrechen, folgten die Mitglieder des Ausschusses nicht. Auch der Passus, dass an Sonn- und Feiertagen das Spielen auf diesen nur eingeschränkt oder gar nicht möglich sein dürfe, fand im Ausschuss keine Zustimmung. Denn Kinder lassen sich nun mal nicht vorschreiben, an welchen Tagen und zu welchen Zeiten sie sich austoben dürfen und an welchen Tagen und Zeiten nicht. Die Kinder bräuchten ihre Freiheiten. Gerade auch nach Schulschluss, um beim Spiel den Stress abzubauen und auf andere Gedanken zu kommen. „Aus diesem Grund und auch als Vater bin ich nicht dafür, die Öffnung der Spielplätze durch Sonn- und Feiertage oder die Mittagszeit zeitlich einzuschränken“, hatte Ausschussmitglied Tino Rosenburg in der Diskussion betont.

Die Satzung solle lediglich festlegen, von wann bis wann die öffentlichen Spiel- und Bolzplätze sowie die Skaterbahn in Havelberg genutzt werden können. Der Vorschlag von 9 bis 20 Uhr an jedem Tag fand dabei die einhellige Zustimmung.

Weitere Punkte, die ein solches Papier regeln sollte, wurden ebenfalls angerissen. So unter anderem die Altersbegrenzung für die Benutzung bestimmter Spielgeräte und für die Skateranlage am Lindenweg. Oder das Verbot des Befahrens mit Kraftfahrzeugen.

Nicht ganz beantwortet werden konnte allerdings die Frage, wie die Umsetzung einer Benutzungssatzung für öffentliche Spielplätze in Havelberg gehandhabt werden soll. Denn dafür eine Kontrollperson einzustellen, kann sich die Stadt nicht leisten. „Es ist auch nicht vorgesehen, dass da ständig jemand rumgeht“, stellte Evelin Bullwan klar. Rein rechtlich sei es wichtig, dass eine solche Benutzungssatzung erst einmal existiere.

Der Ausschuss beauftragte die Mitarbeiterin der Verwaltung, die in der vorangegangenen Diskussion gegebenen Empfehlungen in dem zu erarbeitenden Satzungsentwurf zu berücksichtigen. In der Stadtratssitzung im Monat November könnte dann darüber abgestimmt und die Satzung damit zum Beschluss gemacht werden. Der Zeitraum reiche aus, um das Papier mit Wirkung vom 1. Januar 2016 an in Kraft treten zu lassen.