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Hundesteuer Beträge sollen ab 2017 steigen

Der Anhebung der Hundesteuer in Havelberg ab dem kommenden Jahr hat der Hauptausschuss zugestimmt.

Von Andrea Schröder 20.09.2016, 15:30

Havelberg l 20 Euro sollen Besitzer eines Hundes ab dem nächsten Jahr mehr an Steuern bezahlen. Das sind dann 60 Euro pro Jahr. Für den zweiten Hund sind es 30 Euro mehr und somit 90 Euro. Für jeden weiteren Hund sind 120 Euro zu bezahlen, die Anhebung liegt hier bei 40 Euro. Der Satzungsentwurf stand am Montagabend in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses Havelberg zur Diskussion. Bei einer Enthaltung wurde er einstimmig angenommen. Der Stadtrat beschließt am 29. September darüber.

Bürgermeister Bernd Polos­ki verwies einerseits auf die Haushaltskonsolidierung, mit der die Hansestadt verpflichtet ist, ihre Einnahmequellen auszuschöpfen. Andererseits sprach er die Ausgaben an, die die Stadt für ordentliche und saubere Straßen und Plätze aufbringt. Die Aufwendungen für Personal durch Tariferhöhungen steigen. Zudem müssen zunehmend Verunreinigungen entsorgt werden. Diese stammen nicht von Hunden allein, doch stellt die Beseitigung von Hundekot schon einen großen Aufwand dar. „Wir sind bestrebt, unseren Bürgern und Gästen das Gefühl zu geben, in einer sauberen und ordentlichen Stadt unterwegs zu sein, so dass wir auch sagen können, dass sich die vielen Investitionen in die Infrastruktur gelohnt haben“, sagte er. Kämmerin Petra Jonschkowski hofft mit der Anhebung der Hundesteuer auch auf einen erzieherischen Effekt. Neu im Satzungsentwurf ist auch, dass Hunde pro Haushalt gezählt werden. Das ist in anderen Kommunen so üblich. Bislang ist es in Havelberg so, dass vier Personen eines Haushaltes vier erste Hunde anmelden können und somit Steuern sparen.

Die durch Hunde verursachten Kosten ließen sich nicht auflisten, sagte die Kämmerin. Sie sprach auch die Tierheimkosten an, die die Stadt übernimmt. Einem möglichen Einwand, dass von Hunden in den Dörfern selten Kot auf Wegen liegt und somit die Beseitigung kein Argument für eine Steuererhöhung wäre, begegnete sie mit dem Hinweis, dass eine Hundesteuer nur für die Einheitsgemeinde insgesamt erhoben werden darf.

Die Satzung – die vor sieben Jahren letztmalig geändert wurde – macht Steuererlässe und -ermäßigungen möglich. Die Steuerbefreiung wird gewährt bei: Sanitäts- und Rettungshunden, die von anerkannten Sanitäts- und Zivilschutzeinheiten gehalten werden; Hunden, die in Anstalten von Tierschutz- oder ähnlichen Vereinen vorübergehend untergebracht sind und nicht auf die Straße gelassen werden; Blindenführhunden; Hunden, die zum Schutz und zur Hilfe blinder, tauber oder hilfloser Personen unentbehrlich sind; Hunden, die aus einem Tierheim erworben wurden, bis zum Ablauf von sechs Monaten nach dem Kauf. Ermäßigungen auf die Hälfte der Steuer sind möglich bei: einem Hund, der zur Bewachung von Gebäuden benötigt wird, welche vom nächsten bewohnten Gebäude 200 Meter entfernt sind; Hunden, die als Melde-, Sanitäts-, Schutz-, Fährten- oder Rettungshunde verwendet werden und eine entsprechende Prüfung abgelegt haben; Jagdgebrauchshunden mit Jagdeignungsprüfung, die jagdlich verwendet werden. Bezahlt werden muss die Hundesteuer für Hunde nach dem dritten Lebensmonat.

Stadtrat Stefan Skibbe stellte den Antrag, die Steuer für jeden weiteren Hund nur auf 100 Euro zu erhöhen, damit Leuten, die Hunde aus Tierheimen pflegen, nicht zu hohe Kosten entstehen. Dafür gibt es Pflegeverträge und Steuern werden nicht erhoben, erklärte Petra Jonschkowski. Der Antrag wurde abgelehnt.