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Satzung Regeln zum Schutz der Spielplätze

Eine Satzung soll die Nutzung der Spielplätze in Havelberg und den Ortschaften regeln. Vor allem geht es um eine Handhabe bei Verstößen.

Von Andrea Schröder 06.02.2017, 14:01

Havelberg l Wie die Katzensatzung ist auch die Spielplatzsatzung schon öfter Thema in den Fachausschüssen des Havelberger Stadtrates gewesen. Nun hat der Ausschuss für Ordnung, Umwelt und Tourismus dem Entwurf mit sechs Ja-Stimmen bei einer Enthaltung zugestimmt. Der Hauptausschuss berät am nächsten Montag darüber. Mit dieser Satzung sollen Regeln zur Nutzung der Spielplätze aufgestellt werden, um sie zu schützen. Bei Verstößen können diese geahndet werden. Das ist ohne Satzung nur schwer möglich.

Geregelt wird zum Beispiel, dass die öffentlichen Kinderspielplätze von Kindern bis zum Alter von zwölf Jahren genutzt werden dürfen. Jugendliche und Erwachsene haben als Aufsichtspersonen spielender Kinder Zutritt zu den Spielplätzen. Geöffnet sind die Kinderspielplätze, Bolzplätze und Skateranlagen von 8 bis 20 Uhr. Verboten ist unter anderem, Hunde oder andere Tiere mitzubringen oder sie frei laufen zu lassen, außer auf Bolzplätzen und ausgewiesenen Bereichen Ball zu spielen, gefährliche und scharfkantige Gegenstände wie Gläser, Flaschen und Glasbehältnisse und Spielsachen, die Verletzungen verursachen können, mitzubringen und zu verwenden, Feuer anzuzünden oder Feuerwerkskörper abzubrennen, Musikgeräte oder Instrumente in störender Lautstärke zu spielen, sich im Spielplatzbereich im betrunkenen oder sonst Anstoß erregendem Zustand aufzuhalten, alkoholische Getränke zu sich zu nehmen und zu rauchen.

Weiterhin heißt es in der Satzung, dass Ordnungswidrigkeiten mit einer Geldbuße von mindestens 5 Euro und höchstens 1000 Euro zu ahnden sind. Bei fahrlässigen Zuwiderhandlungen sind maximal 500 Euro zu bezahlen.

Im Ordnungsausschuss gab es eine längere Diskussion zum Thema, die der Jederitzer Ortsbürgermeister Lothar Pietzsch­mann mit dem Hinweis eröffnete, dass im Haveldorf 70 Prozent der Kinder und Jugendlichen, die den Spielplatz nutzen, älter als zwölf Jahre sind. Diese würden schön mit den kleineren Kindern etwa im Buddelkasten spielen. Zudem mahnte er an, weshalb der Satzungsentwurf nicht in den Ortschaften zur Diskussion gestellt worden sei. Zu letzterem erklärte Ordnungsamtsleiter André Gerdel, dass die Zuständigkeit für die Satzung bei der Hansestadt liegt. Trotzdem könnten sich die Ortschaftsräte einbringen.

Zur Altersbegrenzung gab Stadträtin Roswitha Frontzek zu bedenken, dass der große Bruder laut der Satzung nicht mit seiner Schwester spielen dürfte, wenn er älter als zwölf Jahre ist. Ursula Rensmann schlug vor, dass Alter auf 13 Jahre anzuheben. Abgestimmt wurde darüber nicht. Sven Wuttke wandte ein, dass gerade das Alter der 13-, 14-, 15-Jährigen das schwierige ist, wo unter Umständen auch das Benehmen auf Spielplätzen nicht den Vorgaben entspricht.

Auf Anregung von Sven Hetke wurde die Satzung um das Verbot von Glasflaschen etc. ergänzt. Zudem wurde ein Halbsatz gestrichen, der darauf verweisen sollte, dass übermäßiges Geschrei oder übermäßiger Lärm verboten sind. „Wie wird das definiert. Kinder sollen Lärm machen, dafür ist ein Spielplatz da.“

Lothar Pietzschmann fragte, wo die Verletzung gegen die Satzung anfängt. Einerseits den Lärm betreffend, andererseits aber auch, wenn Jugendliche oder Erwachsene abends auf den Bänken des Spielplatzes sitzen und sich unterhalten. „Wir wollen eine Latte legen, damit keine Chaoten auf den Spielplätzen sind“, machte Sven Hetke deutlich, dass die Satzung vor allem dazu da ist, eine Handhabe bei Verstößen zu haben. Ursula Rensmann sagte, dass sicher niemand etwas gegen das Sitzen auf Spielplatzbänken hat, wenn kein Krach gemacht wird.

Dieser Tenor zeichnete sich im Laufe der Diskussion ab: Nicht alles kann geregelt werden und sollten sich Nachbesserungen in der Satzung erforderlich machen, können diese später, wenn Erfahrungen vorliegen, in eine Änderungssatzung eingebracht werden. Das Ordnungsamt ist auch nicht in der Lage, ständig zu kontrollieren. „Wichtig ist, dass wir bei Verfehlungen handeln können“, so André Gerdel. Sinn und Zweck der Satzung ist es, die Wertanlagen zu schützen.

Diskutiert wurde im Ausschuss auch über die Beschilderung der Spielplätze. Der Slawendorfspielplatz an der Landzunge auf der Stadtinsel ist bereits mit Schildern versehen. Das soll auch bei den anderen Plätzen vorgenommen werden. Zudem könnte die Satzung in den Schaukästen der Dörfer öffentlich gemacht werden, schlug Tino Rosenburg vor.

Im Anhang der Satzung sind die öffentlichen Spielplätze verzeichnet. Es sind immerhin 15. Fünf Kinderspielplätze befinden sich in Havelberg, außerdem gibt es den Bolzplatz im Franz-Mehring-Viertel und den Bolzplatz/Skaterpark im Lindenweg. Weitere Spielplätze befinden sich in Damerow, Garz, Jederitz, Kuhlhausen, Müggenbusch, Nitzow, Vehlgast und Warnau.