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Brandgefahr Schutzstreifen bei der Ernte nicht vergessen

Landwirte sollen bei der Ernte einen Schutzstreifen ziehen. Daran erinnert der Waldbrandschutzbeauftragte des Altmarkkreises in Klötze.

Von Siegmar Riedel 23.07.2017, 03:00

Klötze l Wegen der vielen Niederschläge in den vergangenen Wochen ist 2017 bisher kein ausgesprochenes Waldbrandjahr. Dennoch bittet Helmut Jachalke, Leiter des Betreuungsforstamtes Westliche Altmark, Landwirte bei der bevorstehenden Getreideernte um erhöhte Vorsicht.

Als Waldbrandschutz- beauftragter des Altmarkkreises Salzwedel erinnert er daran, dass an den landwirtschaftlichen Maschinen „immer wieder mal etwas heiß läuft und dadurch ein Brand entstehen kann“. Das sei auch bei dem verheerenden Waldbrand 2010 bei Bombeck der Fall gewesen. Zur Bekämpfung dieses Feuers waren mehr als 400 Feuerwehrleute von über 50 Feuerwehren drei Tage im Einsatz. 25 Hektar Wald wurden ein Raub der Flammen. Die Höhe des Schadens wird auf 318.000 Euro geschätzt.

Damit so etwas nicht erneut geschieht, sollten Landwirte einige Vorsichtsmaßnahmen beachten. „Laut Waldbrandschutzverordnung von Sachsen-Anhalt sind Landwirte verpflichtet, bei den Waldbrandgefahrenstufen 4 und 5, den beiden höchsten Warnstufen, einen Schutzstreifen anzulegen“, erläutert Jachalke. Das heißt: „Beim ersten Schnitt auf Ackerflächen, die sich nur bis zu 30 Metern von einem Waldstück entfernt befinden, muss sofort danach ein Schwarzstreifen mit der Scheibenegge angelegt werden, der mindestens fünf Meter breit ist.“

Der Waldbrandschutzbeauftragte bittet Landwirte darum, dass sie diesen Schutzstreifen anlegen, „auch wenn noch nicht die höchsten Gefahrenstufen bestehen“. Die meisten Bauern würden generell einen solchen Schutzstreifen anlegen. Einen Teil von ihnen müsse man aber daran erinnern, sagt der Forstamtsleiter.

Im vergangenen Jahr kam es im Altmarkkreis Salzwedel zu insgesamt 17 Waldbränden, entnahm Helmut Jachalke der Statistik. Betroffen waren überwiegend die Monate Juli und August.