Tierschutz Summ, summ, summ

Hornissen stehen unter Schutz. Wer ihr Nest beschädigt oder zerstört, dem droht eine saftige Geldstrafe.

Von Markus Schulze 08.09.2016, 03:00

Jahrstedt l Hans-Dieter Dannies macht es sich gerne in seinem Garten gemütlich. Es ist ein kleines Idyll mit Teich, Bäumen und Sitzecke. Die Blumen blühen und nebenan schnattern ein paar Gänse. Alles ganz normal. Doch vor kurzem fiel dem Jahrstedter ein markantes Summen auf. Eine Hornisse. Erst eine, dann zwei, dann ganz viele. Dannies wunderte sich. Wo kommen die denn plötzlich her? Er sah nach und entdeckte im Gebälk seiner Scheune eine „Einflugschneise“. Dannies nahm die Spur auf und ging hinein. Und rieb sich zunächst verwundert die Augen. In der Scheune hing nämlich ein riesiges Hornissennest. „Im ersten Moment habe ich einen ganz schönen Schreck gekriegt“, gibt der Jahrstedter zu. Schließlich hatte er auf seinem Grundstück noch nie ein Hornissennest. Und so ein großes hat er in seinem Leben überhaupt noch nicht zu Gesicht bekommen. „Sagenhaft. Ein Klopper. Wie ein Medizinball“, staunt der 76-Jährige noch immer.

Denn natürlich befindet sich das Hornissennest nach wie vor an Ort und Stelle. Dannies weiß: Hornissen sind streng geschützt. Er würde es nicht wagen, den Tieren oder ihrem Zuhause etwas anzutun. Warum auch: „Sie stören mich nicht. Und tun auch nix“, sagt er.

Aber vielleicht gibt es andere Menschen, die nicht so gelassen reagieren wie Hans-Dieter Dannies. Die sich fürchten, kleine Kinder haben. Oder Allergien.

Was tut man also, wenn man bei sich daheim ein Hornissennest entdeckt? „Zunächst einmal ruhig verhalten, sich einen Überblick verschaffen, prüfen, ob möglicherweise Gefahren bestehen und wie man diese vermeiden kann, ohne die Tiere beseitigen oder töten zu müssen“, empfiehlt Karsten Bierstedt von der Unteren Naturschutzbehörde des Altmarkkreises Salzwedel, bei der auch die artenrechtliche Zuständigkeit liegt. Hier können fachliche Hilfestellungen zur Lebensweise der Tiere, deren Schutz oder mögliche Selbsthilfemaßnahmen erfragt werden. Das Amt weist darauf hin, dass Hornissen besonders geschützt sind, da sie bundesweit immer seltener werden.

Nach dem Bundesnaturschutzgesetz ist es unter anderem verboten, Nist-, Brut-, Wohn- oder Zufluchtsstätten wild lebender Tiere, die unter besonderem Schutz stehen, der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören. Das gleiche gilt für Fortpflanzungs- und Ruhestätten. „Ansiedlungen von Hornissen sind eine solche Brut- und Wohn- beziehungsweise Fortpflanzungs- und Ruhestätte“, erklärt Bierstedt. Darum ist in jedem Fall die Untere Naturschutzbehörde einzuschalten, wenn man mit dem Standort eines Hornissennestes ein Problem hat. Um eine Ausnahme von den Verboten zu erwirken, ist ein schriftlicher Antrag notwendig. Sollte tatsächlich eine Gefahr bestehen, wird sich die Untere Naturschutzbehörde (UNB) nach eingehender Prüfung des Sachverhaltes eventuell erweichen lassen und einem Umsetzen des Hornissennestes zustimmen. Das kann jedoch nur von einer anerkannten Fachfima gemacht werden. Und ist auch nur dann gestattet, wenn die UNB eine schriftliche Ausnahmegenehmigung erteilt hat, wie Bierstedt betont. Wer entgegen der Regelungen durch das Bundesnaturschutzgesetz ein Hornissennest zerstört oder beschädigt, der handelt rechtswidrig und kann mit einem Bußgeld bis zu 50 000 Euro bestraft werden, verdeutlicht er.

Doch soweit muss es ja gar nicht kommen. Zumal Hornissen in der Regel „nicht angriffslustig sind“, wie Bierstedt erläutert.

„Die brauchen einen gewissen Sicherheitsabstand. Nur wenn man den missachtet, könnte es passieren, dass man attackiert wird“, weiß Uwe Przybilla, Vorsitzender des Klötzer Imkervereins. „Aber selbst wenn. Ein Hornissenstich ist nicht schlimmer als ein Bienenstich“, räumt Przybilla mit einer alten Mär auf.