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Spurlos-Einbrüche Schlössertausch kostet 1,5 Millionen Euro

Der entstandene Schaden durch die Spurlos-Einbrüche ist hoch, noch höher, wenn Wohnungsunternehmen ihre Schließanlagen wechseln müssten.

07.10.2015, 01:01

Magdeburg l In einem Protestbrief haben sich Mieter des Rembrandtweges an Oberbürgermeister Lutz Trümper und den Geschäftsführer der Wohnungsbaugesellschaft (Wobau), Heinrich Sonsalla, gewandt. In dem Schreiben wird unter anderem die gestiegene Anzahl von Einbrüchen thematisiert und die Wobau aufgefordert, die Schließanlagen auszutauschen, da die Täter offenbar mit Schlüsseln in die Häuser gelangen. Das lehnte die Wobau jedoch ab. Den Grund nannte OB Trümper nun in seinem Antwortschreiben. Denn bei 20.000 Wohnungen kämen auf den größten Magdeburger Vermieter 1,5 Millionen Euro Kosten zu.

Da man mit einem Wechsel der Schließanlage das Problem nicht komplett lösen könne, bliebe die Investition ohne größere Wirkung, heißt es in dem Schreiben. Außerdem könne man aufgrund der Vielzahl der beteiligten Personen nicht ausschließen, dass hier bereits kriminelle Strukturen entstanden seien, so Trümper weiter. Daher werde man der Forderung nach dem Wechsel einer Schließanlage nicht nachkommen. Bislang hat lediglich die Wohnungsbaugenossenschaft Magdeburg-Stadtfeld (WBG) öffentlich den Verlust von Schlüsseln eingeräumt und ein umfangreiches Maßnahmenpaket angekündigt und zum Teil auch schon umgesetzt.

Dass der gezielte Diebstahl von Schlüsseln ein lukratives Geschäft ist, zeigt ein Fall, der ab Mitte Oktober vor dem Landgericht Magdeburg verhandelt wird. Bei dem Verfahren wird dem 43-jährigen Angeklagten Daniel B. vorgeworfen, 38 Straftaten begangen zu haben. Unter anderem soll er um die Jahreswende 2013/2014 bei einer Firma in Magdeburg eine Vielzahl von Schlüsseln für von dem Unternehmen betreute Objekte erbeutet haben. Entstandener Schaden: 115.000 Euro.

Im November vergangenen Jahres soll der Mann entweder mit Nachschlüsseln oder gestohlenen Schlüsseln auch ins Tiefbauamt Magdeburg eingebrochen sein. Die Staatsanwaltschaft ist der Überzeugung, dass der Angeklagte die Taten gewerbsmäßig begangen hat. In eine ähnliche Richtung gehen die Vermutungen der Ermittler auch bei den Spurlos-Einbrüchen.