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Herbstlaub Anlieger müssen kehren

Tonnenweise landen welke Blätter schon bald auf Wegen und Straßen. Wegen der Rutschgefahr gehört das Laubfegen zu den Anliegerpflichten.

Von Jana Heute 08.10.2015, 01:01

Magdeburg l „Wir sollten gemeinsam die Ärmel hochkrempeln und das Herbstlaub vor den Häusern zusammen fegen. Ist doch schön, dass wir noch Bäume haben“, meint unser Leser Hans-Georg Forner zur aufflammenden Debatte um die Herbstlaub-entsorgung. Andere sehen das nicht so entspannt. In Pechau etwa sorgt der mit Bäumen bestandene Grünstreifen an der Breiten Straße erneut für Diskussionen unter Ortsräten (wir berichteten). Dort fragt man sich, warum eigentlich die Anlieger einen öffentlichen Grünstreifen zwischen Fußweg und Straße laubfrei halten sollen, wo doch die Stadt die Bäume gepflanzt hat. Problem Nummer zwei: die Laubentsorgung. Mit ein paar zusätzlichen 110-Liter-Säcken (kostenpflichtig bei der Stadt zu bekommen) ist es bei den Bergen an Laub nicht getan. Und mit dem Aufstellen von Containern (bei Sammelanfragen von vier Anliegern anstelle einer Sperrmüllentsorgung eigentlich möglich) habe es letztes Jahr auch nicht geklappt. Offenbar fehlten Kapazitäten. Gesprächsbedarf sieht man deshalb u. a. in Pechau zum Thema Laub.

Auf Volksstimme-Nachfrage bestätigt das Rathaus: Die Anliegerpflicht zur Laubbeseitigung betrifft auch Grünstreifen zwischen Fußweg und Straße (sogenanntes Straßenbegleitgrün). Außer in der Innenstadt (Reinigungsklasse I), wo der Stadtgartenbetrieb für die Reinigung der Gehwege zuständig ist (dafür zahlen die Anwohner hier auch mehr Straßenreinigungsgebühr), sind in allen anderen Reinigungsklassen (II bis V) die Anlieger in der Pflicht. Diese Reinigungspflicht für Gehwege schließe alle sonstigen Bereiche „vom Grundstück bis zur Fahrbahn ein“, so Rathaussprecher Michael Reif. Ausnahme bilden Radwege, öffentliche Grünflächen und öffentliche Parkplätze. Im Abfallwegweiser 2015 heißt es dazu: „Bei der Gehwegreinigung sind auch auf Grün- und Trennstreifen, Rabatten und Straßenbegleitgrün Fremdkörper zu beseitigen (z. B. Abfälle, Unrat, Laub).“ Die Forderung zur Laubbeseitigung auf dem Straßengrün in Pechau entspricht also der Straßenreinigungssatzung. Ob‘s gefällt oder nicht.