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Stadtverwaltung Zulässigkeit der neuen Zast endet 2019

Die Stadtverwaltung empfiehlt die Zustimmung zur Errichtung der neuen Zentralen Anlaufstelle (Zast) für Flüchtlinge - bis 2019.

Von Katja Tessnow 29.10.2015, 00:01

Magdeburg l Im benachbarten Wohnviertel und darüber hinaus haben die Pläne der Landesregierung, entlang der Breitscheidstraße eine neue Erstaufnahmestelle für rund 1500 Flüchtlinge zu errichten, für einige Unruhe gesorgt. Sie schlug sich samt einer Menge genereller Ressentiments gegenüber Flüchtlingen am Monatsbeginn in einer emotional aufgeladenen Informationsveranstaltung in der Petrikirche nieder. Am heutigen Donnerstag hat der Bauausschuss des Stadtrates das Thema in Form eines Beschlusspapiers auf dem Tisch, das bereits am Dienstag die Zustimmung der Magistratsrunde beim Oberbürgermeister fand.

Die Stadträte haben nicht darüber zu befinden, ob sie die Einrichtung am Standort gut oder schlecht finden. Sie müssen beurteilen, ob sie baurechtlich zulässig ist. Das Baudezernat hat daran keinen Zweifel, jedenfalls nicht bis 31. Dezember 2019. Bis dahin nämlich gilt Paragraf 246 (9) des Baugesetzbuches. Er trat erst im November 2014 in Kraft und schreibt „Sonderregelungen für Flüchtlingsunterkünfte“ fest. Sie sind dazu gemacht, den Bau solcher Einrichtungen zu erleichtern und zu beschleunigen, allerdings nur übergangsweise.

Das landeseigene Zast-Grundstück am Herrenkrug – die Bauarbeiten haben bereits begonnen – liegt bauplanungsrechtlich im Außenbereich. Einen Bebauungsplan für das 9,4 Hektar große Gelände gibt es nicht; eine Wohnbebauung steht am Standort im Widerspruch zum gültigen Flächennutzungsplan der Stadt. Hier ist das Areal als Sondergebiet Fachhochschule ausgewiesen. Das Baudezernat erachtet den Zast-Bau am Standort deshalb ausschließlich unter Berufung auf die neuen Sonderregelungen im Baugesetzbuch als zulässig. „Da diese Regelung bis zum 31. Dezember 2019 befristet ist, endet die Zulässigkeit des Bauvorhabens zu diesem Datum“, heißt es im Begründungstext zum Beschlusspapier für den Bauausschuss. An anderer Stelle weist das Baudezernat im selben Schreiben nochmals ausdrücklich auf die zeitliche Befristung hin, insbesondere weil „die eingereichten Antragsunterlagen (des Landesbetriebes Bau- und Liegenschaftenmanagement Sachsen-Anhalt – d. Red.) keine Befristung enthalten“. Zwar hat der Innenminister zur Bürgerversammlung in der Petrikirche und noch mehrfach in der Folge, darauf hingewiesen, dass die Magdeburger Zast keine Dauereinrichtung werden und bei einem Abklingen des Flüchtlingszustroms als erste im Bundesland zurückgebaut werden solle. Allerdings hielt sich Holger Stahlknecht mit konkreten Zeitangaben zurück.

Die Stadtverwaltung setzt den Bauausschuss vor seiner heutigen Sitzung auch deutlich über Vorbehalte gegen die neue Zast im Umfeld der Breitscheidstraße in Kenntnis. Im Beschlusspapier heißt es: „Das Baudezernat weist darauf hin, dass der Erschließungsträger des gegenüberliegenden Neubaugebietes die Stadt angeschrieben hat. Er legt dar, dass aufgrund der geplanten Baumaßnahme bereits jetzt massive Probleme mit der Vermarktung bestehen.“

Auch mit Blick darauf empfiehlt die Stadt den Zast-Erbauern die Anordnung eines „mindestens 5 Meter breiten Gehölzstreifens“ zur Abgrenzung vom westlich angrenzenden Wohnviertel, schränkt die Wirksamkeit der Empfehlung aber gleich selbst ein: „Zwingend kann dies allerdings nicht gefordert werden.“