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Gesetzesänderung Wohngeld steigt bis zu 40 Prozent

Zum 1. Januar 2016 tritt das Wohngelderhöhungsgesetz in Kraft. Die staatliche Förderung wird um durchschnittlich 39 Prozent angehoben.

Von Jana Heute 15.12.2015, 00:01

Magdeburg l Viel Arbeit gibt es zum Jahreswechsel für die Mitarbeiter des Sozial- und Wohnungsamtes. Denn: Mit Wirksamwerden des neuen Wohngeld- erhöhungsgesetzes dürfte eine Flut von Neuanträgen auf das Amt zukommen. Der Bund geht von einem deutlichen Anstieg der Haushalte mit Wohngeldanspruch um zirka 60 Prozent aus. „Das dürfte auch bei uns in Magdeburg in etwa hinkommen“, sagte die Leiterin des Sozial- und Wohnungsamtes, Heike Schulz, der Volksstimme. Dies wäre ein sprunghafter Anstieg der Bezugs- berechtigten. Über die Jahre – bis zur nächsten Wohngeldreform – schwächt sich die Zahl der bezugsberechtigten Haushalte, vor allem wegen der sich entwickelnden Einkommen, meist wieder ab, so die Erfahrung. Im Jahr 2010 haben zirka 5.500 Haushalte in Magdeburg insgesamt 9,8 Millionen Euro an Wohngeld erhalten. Im Jahr 2014 waren es nur noch 2.800 Haushalte und 4,4 Millionen Euro Wohngeld.

Jetzt aber dürfte die Kurve wieder nach oben gehen, denn ab Januar können auch hier viele Haushalte, die bisher knapp über den Bemessungsgrenzen lagen und deshalb mit ihren Anträgen scheiterten, überhaupt erst mal mit Unterstützung rechnen. Vor allem Alleinerziehende sollen profitieren: Durch die Kombination aus Leistungserhöhung und Neuregelung des Freibetrags für Alleinerziehende wird die Zahl der Wohngeldhaushalte von Alleinerziehenden um rund 27 000 Haushalte (bundesweit) zunehmen. Es lohnt sich also, den Wohngeldantrag prüfen zu lassen. Anträge können zu den Öffnungszeiten im Bürgerservice des Sozial- und Wohnungsamtes, in den Bürgerbüros gestellt werden, sind aber auch schriftlich bzw. online möglich. Allerdings sind die neuen Anträge noch nicht verfügbar. „Sie sind noch im Testlauf“, so Amtschefin Heike Schulz.

Bis die neuen Anträge vorliegen, können die alten Vorlagen genutzt werden. „Anträge und eine ausführliche Beratung gibt es bei Bedarf im Sozial- und Wohnungsamt“, so Schulz weiter. Wichtige Eckpunkte zur Wohngeldänderung im Überblick:

Zu den wichtigsten Änderungen ab 2016 zählen die Anhebung der Miethöchstbeträge sowie der Freibeträge. Das Wohngeld wird künftig bei Veränderungen von Einkommen oder zuschussfähiger Miete in Ein-Euro-Schritten angepasst. Zur Orientierung für die Bürger soll es einen behördlichen Wohngeldrechner geben (noch nicht verfügbar).

Dank einer Übergangsregelung wird fast allen derzeitigen Wohngeldempfängerhaushalten ohne Antrag automatisch ein höheres Wohngeld überwiesen, wenn dieses für das Jahr 2015 bis in das Jahr 2016 bewilligt wurde.

Bereits gestellte Wohngeldanträge, über die das Amt zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes noch nicht entschieden hat, müssen ebenfalls nicht neu gestellt werden. Auch in diesem Fall wird ab dem 1. Januar automatisch ein höheres Wohngeld gezahlt.

Haushalte, die bisher eine Ablehnung erhalten haben, weil das Einkommen nur knapp über den Höchstbeträgen lag, müssen einen Wohngeldantrag zum 1. Januar 2016 stellen. Dies gilt auch für Haushalte, die erstmalig Wohngeld beanspruchen möchten.

Gezahlt wird in diesen Fällen rückwirkend nur für den laufenden Monat. Wer also am 31. Januar 2016 seinen Antrag stellt, bekommt Wohngeld ab dem 1. Januar 2016. Erfolgt die Antragstellung am 1. Februar 2016, wird ab diesem Tag bewilligt, so ein Anspruch besteht.