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Kita-Beiträge Buchungspanne im Jugendamt

Probleme beim Einzug der Januar-Beiträge für die Kinderbetreuung in Kitas und Horten meldet die Stadtverwaltung.

Von Katja Tessnow 07.01.2016, 00:01

Magdeburg l Im Normalfall werden die Elternbeiträge jeweils zum 1. eines jeden Monats von den elterlichen Konten abgebucht – in der Regel per Lastschriftmandat. „Aufgrund technischer Probleme“, so heißt es aus der Ratshauspressestelle, sei die Abbuchung zum Beginn des neuen Jahres noch nicht erfolgt. Dies werde „voraussichtlich in der dritten bzw. vierten Kalenderwoche“ nachträglich erfolgen.

Eltern müssen nichts unternehmen, allerdings bis Monatsende für eine entsprechende Deckung auf ihren Konten sorgen. Ihnen stehen nun Ende Januar und Anfang Februar zwei Abbuchungen in kurzer Folge ins Haus.

Seit August 2013 zieht die Stadtverwaltung die Elternbeiträge für die mehr als 15 000 Magdeburger Krippen-, Kindergarten- und Hortkinder ein. Bis zu diesem Termin hatten mehr als 30 Kita-Träger diese Aufgabe jeweils in eigener Regie übernommen. Gleich zum Auftakt der Umstellung auf den kommunal gesteuerten Einzug wurden Eltern 2013 mit einer vierteljährigen Zahlpause konfrontiert, weil die Stadt diesen Zeitraum zur technischen Vorbereitung des Einzugs durch die Stadtkasse beanspruchte. Mit der Novemberrechnung wurden damals zugleich die Beiträge für August, September, Oktober fällig. Allein für ein Krippenkind kamen so 828 Euro zusammen – und stellten eine Reihe von Familien vor enorme Probleme. Im Frühjahr 2014 bilanzierte die Verwaltung 2400 säumige Eltern und drohte im Ernstfall mit der Kündigung der Betreuungsverträge, im Klartext mit dem Rauswurf der Kinder aus der Kita. Tatsächlich ergingen in der Folge mehr als 300 Kündigungen; allerdings beglichen die darüber erschrockenen Eltern in der Regel schnell ihre Beitragsschulden, so dass ihre Kinder weiter die Kita bzw. den Hort besuchen durften.

Ein Vollzeit-Kita-Platz (10 Stunden) in Magdeburg kostet aktuell für eine Ein-Kind-Familie zwischen 120 (ab 3 Jahre) und 207 Euro (0 bis 3 Jahre) und die Betreuung im Schulhort 55 Euro im Monat. Für das zweite Kind werden Ermäßigungen eingeräumt; ab dem dritten Kind gilt Beitragsfreiheit. Ebenfalls kostenlos können Kinder von Langzeitarbeitslosen (Hartz IV) und Geringverdienern (bis 10 Prozent über Hartz-IV-Niveau) die Kindertagesstätten in Magdeburg besuchen. Laut Landesgesetz hat in Sachsen-Anhalt jedes Kind einen Anspruch auf einen Ganztagsplatz in der Kita.