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Grillen Es geht wieder um die Wurst

Ab Ostern darf in Magdeburg an Elbe, Stadtpark & Co. auf acht öffentlichen Plätzen gegrillt werden.

Von Rainer Schweingel 23.03.2016, 11:10

Magdeburg l Pünktlich zu den ersten warmen Sonnenstrahlen können sich die Elbestädter wieder auf den acht ausgewiesenen Grillplätzen der beliebten Freiluftbeschäftigung widmen, sagte eine Stadtsprecherin.

Die acht Grillplätze befinden sich:

  • im Stadtpark Rotehorn nördlich der Fußgängerbrücke nach Cracau,
  • im Stadtpark auf der Grünfläche östlich des Niemeyerwegs,
  • im Herrenkrug Höhe Fitnesscenter,
  • auf der Grünfläche Radstation/An der Elbe (Wiesenpark),
  • im Florapark auf der Grünfläche am Teich,
  • in der Fröbelstraße,
  • im Glacis nahe dem Adelheidring,
  • im Nordpark am Hohenstaufenring

Die Grillplätze können kostenlos und einfach so von Interessenten genutzt werden. Allerdings sind Benutzungsregeln einzuhalten.

Einer der beliebtesten Plätze ist die Grillwiese im Nordpark am Hohenstaufenring. Hier treffen sich an lauen Sommerabenden viele Studenten, um bei Wurst und Bier den Studientag ausklingen zu lassen. Beschwerden über Lautstärke oder das Verhalten auf den Grillwiesen habe es nur selten gegeben, hieß es weiter.

Jedoch seien alle Grillfreunde dazu angehalten, Müll nicht achtlos auf den Flächen zurückzulassen, sondern mitzunehmen und ordnungsgemäß zu beseitigen.

Asche und Holzkohlereste sind in den dafür vorgesehenen Behältern zu entsorgen. Die öffentlichen Papierkörbe in den Parkanlagen seien nicht für den Müll, der beim Grillen anfällt, ausgelegt. Es liege in der Eigenverantwortung der Griller, für die Sauberkeit auf den Plätzen zu sorgen.

Zehn Regeln zum gefahrlosen Grillen:

  • Der Grillplatz darf von jedermann benutzt werden. Die Nutzung ist unentgeltlich.
  • Die Nutzung der Grillplatzfläche geschieht auf eigene Gefahr. Benutzer haften finanziell für Schäden.
  • Zum Grillen darf nur Holzkohle oder Gas auf dafür bestimmten Geräten verwendet werden. Während des Grillens ist geeignetes Material zum Löschen eines Feuers vorzuhalten (Wasser, Sand, Feuerlöscher).
  • Der Verkauf von Waren aller Art ist untersagt.
  • Die Grillfläche ist nach dem Grillen zu beräumen und zu reinigen. Die Asche ist in den dafür vorgesehenen Behältern zu entsorgen.
  • Jeder Lärm ist zu vermeiden. Der Grillplatz darf zwischen 22 Uhr und 8 Uhr nicht genutzt werden.
  • Zelten und Übernachtungen sind verboten.
  • Das Befahren, Parken und Abstellen von motorisierten Fahrzeugen ist nicht gestattet.
  • Bei Gefahr ist die Feuerwehr über Notruf 112 zu alarmieren.
  • Hunde sind an der Leine zu führen.