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Abitur Ämter warnen vor K.O.-Tropfen zur Party

In Magdeburg wenden sich Polizei und Ordnungsbehörden mit einem offenen Brief an die Abiturienten.

Von Rainer Schweingel 12.04.2016, 01:01

Magdeburg l Nach schlechten Erfahrungen in der Vergangenheit rund um die letzten Schultage von Sekundarschulen und Gymnasien hinsichtlich von Alkoholmissbrauch und Körperverletzungen gehen Ordnungsamt und Magdeburger Polizei in diesem Jahr einen neuen Weg: Sie warnen die Schüler und die Gäste ihrer Feste schon vorab.

Anlass ist der bevorstehende letzte Schultag der zwölften Klassen der Magdeburger Gymnasien am Freitag dieser Woche. Traditionell lassen es die Schüler an dem Tag noch einmal richtig krachen. Zumeist erst in den Schulen, in den vergangenen Jahren dann anschließend auch beim gemeinsamen Treff im Stadtpark mit Schülern anderer Gymnasien.

Dabei war es im vergangenen Jahr zu Exzessen gekommen. 1600 Schüler und Jugendliche hatten im April 2015 eine Fete im Stadtpark gefeiert, die in Teilen außer Kontrolle geraten war. Neben zahlreichen Einsätzen wegen Alkoholmissbrauchs mussten die Rettungskräfte damals auch einen 19-Jährigen versorgen, der bei einer Messerstecherei verletzt worden war. Weil die feiernden Mädchen und Jungen den Notruf der Stadt strapaziert hatten, wurde die Schnelleinsatzgruppe (SEG) des Katastrophenschutzes der Landeshauptstadt alarmiert. Die SEG stellte im Park ein Behandlungszelt auf, wo Dutzende Jugendliche verarztet wurden.

Das soll in diesem Jahr anders werden. In einem offenen Brief werben Stadtverwaltung und Ordnungsamt für einen friedlichen Verlauf. Stadtsprecherin Kerstin Kinszorra schreibt: „Im vergangenen Jahr kam es zum ersten Mal im Zusammenhang mit dem ‚Letzten Schultag‘ der Abiturienten zu nicht mehr hinnehmbaren Begleiterscheinungen in Magdeburg. Deshalb haben sich das Ordnungsamt der Landeshauptstadt und das Polizeirevier Magdeburg entschlossen, in diesem Jahr vorbeugend auf bestehende Risiken und empfohlene Verhaltensweisen aufmerksam zu machen.“ Ordnungsamt und Polizei haben deshalb einen offenen Brief verfasst, der bereits an den Gymnasien und Integrierten Gesamtschulen verteilt wurde.

Allerdings sind die Befugnisse der Behörden begrenzt. Weil die Abiturienten - anders als viele Sekundarschüler -bereits 18 Jahre oder älter sind, können keine jugendschutzrechtlichen Maßnahmen wie etwa der Einzug von Alkohol durchgeführt werden. Da sich höchstwahrscheinlich jedoch auch Minderjährige im Bereich der Feiern am 15. April aufhalten, werden neben der Polizei zivile Jugendschützer des Ordnungsamtes vor Ort sein, kündigen die Behörden an.

Offener Brief im Wortlaut:

  • Nehmt kein offenes Getränk von Leuten an, die Euch nicht bekannt sind! Lasst Euch auch nicht dazu überreden – es könnten sog. K.O.-Tropfen im Getränk sein!
  • Meidet Personen, die Euch „komisch“ vorkommen! Hört auf das eigene „Bauchgefühl“! Sprecht Freunde oder Bekannte an und bittet um Hilfe, wenn Ihr Euch unwohl fühlt oder Euch schlecht wird! Zögert nicht, den Ort (Stadtpark) zu verlassen!
  • Kümmert Euch um die Freunde, die zu viel getrunken haben! Passt aufeinander auf! Organisiert Unterstützung! Lasst Euch abholen!
  • Ruft im Zweifel immer die 110 (Polizei-Notruf) oder die 112 (Rettungsdienst) an!