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Kristallpalast Der Palast kommt unter den Hammer

In die verfahrene Situation um den Magdeburger Kristallpalast kommt nun möglicherweise Bewegung. Das alte Ballhaus kommt unter den Hammer.

Von Jana Heute 29.04.2016, 01:01

Magdeburg l Beim Amtsgericht Magdeburg steht am 15. Juni eine prominente Immobilie auf der Versteigerungsliste: Es ist der Kristallpalast an der Leipziger Straße, Ecke Am Fuchsberg. Bis zur baupolizeilichen Sperrung 1986 war es eine der beliebtesten und schillerndsten Adressen Magdeburgs. Bekanntes Varieté- und Ballhaus, Heimstätte des Kabaretts „Die Kugelblitze“, aber in den letzten Kriegsjahren ab 1940 auch Internierungslager für Fremdarbeiter und Kriegsgefangene. Nach dem Krieg saniert, war der Kristallpalast dann auch wieder eine Stätte der Kultur – bis zur Schließung in den 1980er Jahren.

Mit der Rückübertragung an die Alteigentümer nach der Wende 1989 keimte die Hoffnung auf, dass der Kristallpalast (Baujahr 1891) doch noch zu retten sein könnte. Doch diese Hoffnungen zerschlugen sich, weil sich die Vertreter der Erbengemeinschaft über all die Jahre nicht auf einen gemeinsamen Weg – egal ob eigene Investitionen oder Verkauf – einigen konnten. „Ich habe über 20 Jahre lang alles versucht, gemeinsam mit meinem Bruder. Wir hatten mehrere Kaufinteressenten. Wir hatten sogar schon fertig vorbereitete Verträge, aber es führte kein Weg rein“, sagt Hans-Joachim Jordan auf Volksstimme-Nachfrage einigermaßen frustriert. Der Verkauf sei immer wieder an einer Miterbin gescheitert, erklärt Jordan. Der heute 71-Jährige habe letztlich keinen anderen Weg mehr gesehen als den gerichtlichen, sagt er. So kommt es, dass die inzwischen verfallene Immobilie auf der Liste der Versteigerungen für den 15. Juni steht.

Im Aufruf heißt es dazu formell „Zwangsvollstreckung zwecks Aufhebung der Gemeinschaft“. Das heißt, die Erben- bzw. Eigentümergemeinschaft, bestehend aus drei Erben des früheren Besitzers der Familie Jordan, wird durch gerichtlichen Zwang aufgehoben – so sich ein Käufer findet. Es handelt sich nicht um eine Forderungsversteigerung, die von Gläubigern angestrebt wird, wie es sonst häufig der Fall ist. Bis zu fünf Anläufe für die Versteigerung des Kristallpalastes sind möglich.

Versteigert werden soll die Immobilie am 15. Juni in zwei Teilen. Zum einen das ca. 4000 Quadratmeter große Grundstück, auf dem der alte Kristallpalast mit dem großen Tanzsaal und der vorgelagerte Flachbau (wurde u. a. als Bar genutzt) stehen. Der Verkehrswert für das verfallene Gründerzeithaus beträgt 30 000 Euro. Das zweite Teilstück ist das 1220 Quadratmeter große unbebaute Grundstück zwischen Kristallpalast und Leipziger Straße. Verkehrswert hier: 90 000 Euro.

Ein Problem bleibt: Der Kristallpalast steht trotz Verfalls unter Denkmalschutz. Der Gutachter sieht den Abriss aufgrund des ruinösen Zustands zwar als „wahrscheinlich“ an. Er muss aber erst genehmigt werden. Dafür gibt es im Kurzexposé zum Gutachten schon einen Vorschlag zur künftigen Nutzung des Areals als „Seniorenimmobilie“ (Betreutes Wohnen, Pflegeeinrichtung etc.).

Bleibt abzuwarten, ob sich Kaufinteressenten für diese oder andere Zwecke finden. Beim Verein Kristallpalast, der für den Erhalt des Denkmals kämpft, schrillen die Alarmglocken. Man wolle zumindest die historische Fassade retten, so Andy Fischer vom Verein.