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Sudenburger Bier Brauhaus darf nicht mit Herkunft werben

Das Sudenburger Brauhaus darf nicht mehr mit seiner Magdeburger Biertradition seit 1882 werben.

13.05.2016, 01:01

Magdeburg l  Im geschäftlichen Verkehr darf das Sudenburger Brauhaus nicht mehr auf eine Magdeburger Biertradition vom Sudenburger Brauhaus seit 1882 hinweisen. Das ist das Urteil eines Zivilverfahrens der Handelskammer am Landgericht (AZ: 36 O 103/15). Klägerin war die Wettbewerbszentrale mit Sitz in München. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

„Wir werden in Berufung gehen“, kündigte Ulf Steinforth, Chef des Magdeburger Getränkekombinates, des Unternehmens hinter dem Sudenburger Brauhaus, an. „Uns liegt das Urteil noch nicht schriftlich vor. Wir sehen das aber anders. Marken wie Warsteiner und Oettinger brauen auch an anderen Standorten“, sagte Steinforth der Volksstimme. Gebraut und abgefüllt wird das Sudenburger Bier in Bayern, wenn auch mit Magdeburger Technik und nach traditioneller Rezeptur (Volksstimme berichtete). „Wir haben daraus nie ein Geheimnis gemacht“, sagte Steinforth. Die Bauplanung für ein eigenes Brauhaus an der Brenneckestraße laufe schon. Steinforth will hier zwei Millionen investieren, mehrere Mitarbeiter anstellen. „Wir wollen eine alte Magdeburger Tradition wiederbeleben“, sagt er. Solange das Brauhaus noch nicht steht, wird das Bier auch weiterhin in Bayern gebraut.

Doch genau in diesem Fakt hat die mit einer Berufsrichterin und zwei aus der Wirtschaft stammenden Handelsrichtern besetzte Handelskammer des Landgerichts einen Verstoß gegen das Markengesetz gesehen. Das beworbene Bier werde überhaupt nicht in Magdeburg, sondern in Franken gebraut, heißt es in der Begründung. Hierdurch werde der Verbraucher getäuscht, weil er bei Bezeichnungen wie „Wieder da! Ein Spitzenpilsner aus dem Sudenburger Brauhaus. Eine Magdeburger Biertradition wird fortgeführt“ davon ausgehe, dass das Bier in Magdeburg gebraut werde.

Wer das Sudenburger Brauhaus bei der Wettbewerbszentrale angeschwärzt hat, ist nicht bekannt. „An uns kann sich jeder wenden. Privatpersonen oder Unternehmen“, sagte eine Sprecherin der Wettbewerbshüter der Volksstimme.

Ein Verstoß gegen das Urteil – sollte es rechtskräftig werden – könnte für die Sudenburger teuer werden. „Für den Fall, dass das Sudenburger Brauhaus gegen das Urteil verstößt, muss es mit der Verhängung von Ordnungsgeld bis zu 250 000 Euro beziehungsweise der Anordnung von Ordnungshaft gegen die Verantwortlichen bis zur Dauer von sechs Monaten rechnen“, sagt Christian Löffler, Richter und Sprecher des Landgerichts.

Eine Berufung würde vor dem Oberlandesgericht Naumburg verhandelt.