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Abgabe für Hoteliers Debatte um Bettensteuer in Magdeburg

Die Linke im Stadtrat setzt sich für eine Bettensteuer für Magdeburger Hotelbetreiber ein. Die Stadtverwaltung lehnt diese ab.

Von Christina Bendigs 03.11.2016, 00:01

Magdeburg l Kosten von bis zu zwei Millionen Euro und nicht einmal die Hälfte davon als Einnahme erwartet die Stadtverwaltung im Falle der Einführung der Bettensteuer. Müssten Hotelbetreiber für touristisch bedingte Übernachtungen einen bestimmten Prozentsatz als Steuer abführen, könnte die Stadt Einnahmen in Höhe von 750.000  Euro erzielen, hat Finanzbeigeordneter Zimmermann ausgerechnet.

Im Gegenzug müssten allerdings betrieblich bedingte Übernachtungen überprüft werden. Und dafür wären knapp 23.000  Arbeitsstunden und damit Kosten von gut einer Million Euro als Verwaltungsaufwand fällig. Würden diese Übernachtungen zu 100 Prozent und nicht nur jede zweite überprüft, entstünde gar ein Arbeitsaufwand von zwei Millionen Euro. Den wolle sich die Verwaltung nicht leisten. Sie empfiehlt „zur Förderung eines stetig wachsenden Tourismusgeschäfts die Bettensteuer nicht einzuführen“.

Linken-Stadtrat Karsten Köpp schätzt diese Rechnung der Verwaltung als „vollkommen überzogen“ ein und kritisiert, dass sich die Stadt Einnahmen entgehen ließe. „Es stellt sich die Frage, warum die Landeshauptstadt Magdeburg auf die Erzielung möglicher Mehreinnahmen bisher verzichtet“, schreibt er in einer Stellungnahme. Magdeburg verfüge schon im laufenden Jahr über keinen ausgeglichenen Haushalt, weil Einnahmen in der Stadtkasse fehlen würden, fährt er fort. Vor dem Hintergrund der jetzt anstehenden Haushaltsberatungen gelte es, die Weichen für eine sachliche und konstruktive Debatte zur Einführung einer Bettensteuer im Stadtrat der Landeshauptstadt zu stellen, zumal die Steuer „keine erdrosselnde Wirkung“ auf den Tourismus haben werde.

Tatsächlich schaffen andere Städte die Bettensteuer mit deutlich geringerem finanziellen Aufwand. Die Stadt Eisenach etwa nahm im vergangenen Jahr 303.000  Euro ein. Demgegenüber steht ein personeller Aufwand von einem Drittel-Stellenanteil – bei 175.000  Übernachtungen, die der Steuer unterliegen. Da die Anzahl der Übernachtungen laut statistischem Landesamt gestiegen sei, „können wir nach derzeitigem Stand davon ausgehen, dass die Bettensteuer keine negativen Auswirkungen auf die Besucherzahlen hat“, berichtet Petra Lürtzing als Pressesprecherin der Stadt Eisenach.

Ein ähnliches Ergebnis bringt eine Nachfrage in Potsdam. Die Landeshauptstadt Potsdam konnte im vergangenen Jahr 943. 630,20 Euro als Ertrag für die Übernachtungssteuer verbuchen. In diesem Jahr werde mit einer Steigerung gerechnet, weil im Vorjahr die bereits vor Einführung der Übernachtungssteuer reservierten Zimmer nicht nachträglich mit der Steuer belegt worden seien, berichtet Pressesprecher Jan Brunzlow. Aus der Erhebung der Übernachtungssteuer resultiert ein jährlicher Personal- und Sachaufwand von rund 100. 000 Euro. Wichtig sei, frühzeitig mit Betreibern ins Gespräch zu kommen. Die Steuereinnahmen fließen in Potsdam in die Schullandschaft.

In Erfurt war die Bettensteuer bereits 2011 eingeführt worden, zunächst für alle Übernachtungen. Nach einem Gerichtsbeschluss durften nur noch privat bzw. touristisch bedingte Übernachtungen besteuert werden. Konkrete Zahlen für den finanziellen Aufwand zur Bettensteuer kann Heike Dobenecker als Pressesprecherin der Stadt Erfurt nicht liefern. Nur so viel sei klar: „Der Ertrag in Erfurt liegt immer noch deutlich über dem Aufwand hier vor Ort.“

Die Einnahmen aus der so genannten Kulturförderabgabe fließen dem Haushalt der Stadt Erfurt zu. So können dann Aufgaben wie Sanierung von Denkmälern, Zuschüsse für den Tourismus, die Kulturlandschaft, Investitionen in die Infrastruktur, Ausbau von Kitaplätzen oder die Pflege und Gestaltung der vielen Parks bestritten werden.

In allen Städten ist die Einführung der Abgabe bei den Hoteliers auf Kritik gestoßen. Teilweise sind noch Klagen anhängig. Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) lehnt Bettensteuer, Kulturförderabgabe oder wie auch immer die Abgabe bezeichnet wird, ab. „Das Herausgreifen einer einzelnen Branche ist diskriminierend und völlig inakzeptabel“, heißt es in einer Stellungnahme des Bundesverbandes.

Die Bettensteuer sorge dafür, dass positive Effekte, insbesondere Investitionen vor Ort, nicht stattfinden würden. Bereits die Diskussion über das Thema richte Schaden an. Denn: „Ein Unternehmer, der damit rechnen muss, dass seine Spielräume durch eine kommunale Sonderabgabe wieder aufgezehrt werden, wird Investitionen oder Personaleinstellungen zurückstellen oder auf derlei Schritte lieber verzichten“, heißt es vom Verband.

Über die Bettensteuer in Deutschland wird höchstrichterlich entschieden. Der Dehoga werde mit dem Gang vor die Karlsruher Richter drei Hoteliers – aus Bremen, Hamburg und Freiburg – unterstützen, kündigte er an. Die Klage sei Mitte November 2015 fristgerecht in Karlsruhe eingereicht worden. Womöglich sei mit einem Urteil 2017 zu rechnen, hieß es.