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Arndtstraße Stadträte diskutieren Tempo 30

Sollte in der Arndtstraße in Magdeburg künftig Tempo 30 gelten? Stimmen Sie ab.

Von Martin Rieß 23.11.2016, 20:05

Magdeburg l Kann in der Arndtstraße in Magdeburg Tempo 30 eingerichtet werden? Für einen entsprechenden Prüfauftrag an die Stadtverwaltung hat die SPD-Stadtratsfraktion im Bauausschuss bei zwei Jastimmen, einer Neinstimme und vier Enthaltungen eine knappe Zustimmung eingefahren.

Hintergrund: Die Strecke zwischen Großer Diesdorfer Straße und Liebknechtstraße hat aufgrund der Vollsperrung der Ernst-Reuter-Allee für den Autoverkehr derzeit mehr Verkehr als sonst zu verkraften.

Grund: Autofahrer nutzen die Strecke, um zur Auffahrt zum Magdeburger Ring zu gelangen oder um von dort nach Stadtfeld zu gelangen.

Thematisiert worden war diese Entwicklung nicht zuletzt bei einem Treffen der örtlichen Gruppe der Gemeinwesenarbeit (GWA). Kritisiert wurde neben Gefahren für Fußgänger und Radfahrer auch eine höhere Lärm- und Abgasbelastung für die Anwohner. Eine Geschwindigkeitsbegrenzung könne hier Abhilfe schaffen, so die Initiatoren des Antrags.

Prüfauftrag hin oder her – mit einer Stellungnahme hat die Stadtverwaltung schon deutlich Stellung bezogen. Und die fällt deutlich gegen eine Geschwindigkeits- begrenzung von 30 Kilometern pro Stunde für die Arndtstraße aus. Genannt werden in dem Papier eine Reihe von Gründen, die gegen einen solchen Eingriff sprächen.

Zwar habe es in den Jahren 2013 bis 2015 hier 96 Unfälle gegeben, an denen in zwei Fällen Radfahrer und in zwei Fällen Fußgänger beteiligt waren und bei dem ansonsten Autos im Mittelpunkt des Unfallgeschehens standen. Keiner dieser Unfälle, so die Stadtverwaltung, habe aber auf erhöhte Geschwindigkeit zurückgeführt werden können.

Bei den anderen Unfällen handele es sich um Beschädigungen an parkenden Fahrzeugen, an Pollern und Verkehrsschildern. Ebenso wenig sei eine Unsicherheit der Wege für Fußgänger zu erkennen: Die Gehwege auf beiden Seiten der Straße seien ausreichend breit.

Dirk Rocher, stellvertretender Leiter des Tiefbauamtes, sagt: „Wenn sich Fahrzeuge auf der Straße begegnen, senken die Autofahrer in solchen Straßen automatisch die Geschwindigkeit, so dass eine Geschwindigkeitsbegrenzung rechtlich nicht begründet wäre.“ Zum Lärmschutz müsste erst ein Gutachten angefertigt werden. Eine Geschwindigkeitsbegrenzung aus diesem Grund bedürfte nicht zuletzt der Genehmigung durch das Land.

Warum, so die Frage vom Ausschussvorsitzenden Falko Grube, gebe es denn an anderen ungefährlichen Stellen der Stadt wie im Neustädter Feld Tempo-30-Zonen? Dirk Rocher. „Die wurden in der Vergangenheit aus politischen Gründen durchgedrückt – selbst wenn auch hier keine sachlichen Gründe vorliegen.“