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Debatte Nordpark-WC kontra Denkmalschutz

Denkmalschützer lehnen eine öffentliche Toilette im Magdeburger Nordpark vehement ab.

Von Stefan Harter 16.02.2017, 00:01

Magdeburg l „Aus denkmalpflegerischer Sicht wird die Errichtung einer dauerhaften oder temporären WC-Anlage im Nordpark abgelehnt.“ So lautet das Urteil der unteren Denkmalschutzbehörde hinsichtlich des von SPD-Fraktionschef Jens Rösler unterzeichneten Antrags für eine ebensolche Anlage. Heißt im Klartext: Weiterhin kein Ort für die kleine und große Notdurft. Grund für diese Entscheidung: Der Nordpark ist als Gesamtanlage des ehemaligen Nordfriedhofs ein Bau- bzw. Gartendenkmal und unterliegt somit dem Denkmalschutzgesetz Sachsen-Anhalt.

Die Leiterin des Städtischen Abfallwirtschaftsbetriebes (SAB), Doris König, hatte sich mit Röslers Anliegen eingehend beschäftigt und jetzt ein Informationspapier dazu vorgelegt.

Und obgleich der Denkmalschutz ein WC im Park untersagt, will sie doch prüfen, ob eine Anlage in dessen Umfeld möglich ist. So soll festgestellt werden, ob eine Aufstellung beispielsweise südlich des Nordparks am Hohenstaufenring sowohl denkmalrechtlich als auch technisch machbar ist. Anschließend müssten allerdings noch die entsprechenden Kosten ermittelt und schießlich auch in den Haushalt eingestellt werden.

Zur Überbrückung und um überhaupt zu schauen, wie ein solches Angebot angenommen wird, könnte in diesem Jahr eine mobile, behindertengerechte Anlage für einen Probezeitraum von drei bis vier Monaten aufgestellt werden, stellt Doris König in Aussicht. Ein entsprechendes Angebot liege ihr bereits vor. „In jedem Fall wäre ein konkreter Standort aufgrund der unmittelbaren Nähe zum Nordpark zwingend mit der unteren Denkmalschutzbehörde abzustimmen“, stellt die Betriebsleiterin klar. Der SAB favorisiere eine mobile Anlage allerdings selbst auch nicht, wird ihre tatsächliche Nuzung durch die Parkbesucher aber dennoch im Sinne des Antragsanliegens testen. „Bei vermehrtem Vandalismus wird der Test abgebrochen“, warnt König.

Das Errichten und Betreiben von öffentlichen WC-Anlagen ist keine Pflichtaufgabe der Stadt. Derzeit stehen auch keine Mittel zur Errichtung zusätzlicher Standorte zur Verfügung. Möglichkeiten für eine neue öffentliche Toilette am Nordpark bestünden daher im Moment nur im Rahmen der ohnehin bewilligten Mittel für die vorhandenen 16 öffentlichen WC-Anlagen der Stadt, davon 13 in eigener Bewirtschaftung, so die Leiterin des Abfallwirtschaftsbetriebes.

Eine Bewirtschaftung durch einen privaten Betreiber wie im Stadtpark, wie von Jens Rösler in seinem Antrag angeregt, sei aus vertraglichen Gründen nicht möglich, erklärt Doris König. 2006 wurden dafür vier Standorte festgeschrieben, eine Erweiterung sei ausgeschlossen.