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Drogendealer Anhänger verhöhnen Landgericht

Ein Drogendealer ist zu einer Haftstrafe und einem Drogenentzug verurteilt worden. Seine Anhänger begleiteten den Prozess.

24.07.2015, 01:01

Magdeburg l Als der Prozess vor der 5. Strafkammer des Landgerichts Magdeburg Donnerstagnachmittag vorbei ist, verlassen Freunde und Bekannte des zu vier Jahren und Entzug verurteilten Drogendealers Kevin K. geschlossen das Gericht. Einem der Männer ruft Richterin Claudia Methling zu, dass er nicht gegen seine Bewährungsauflagen verstoßen solle, sonst sehe man sich hier bald wieder. „Ja, ja“, bekommt sie als Antwort. Bereits während des Prozesses müssen die Gerichtsdiener die Zuschauer mehrfach auffordern, mit dem Angeklagten nicht zu reden. Bei der Urteilsverkündung muss Richterin Methling gar um Ruhe bitte.

Vor dem Gericht dann die nächste Verhöhnung. Anhänger des Angeklagten haben neben dem Landgericht eine Wand besprüht. Darauf fordern sie Freiheit für den geständigen Drogendealer Kevin K., beleidigen Polizisten (ACAB, deutsch: Alle Polizisten sind Bastarde) und die Kronzeugenregelung (Paragraph 31 BtMG).

Denn genau dieser Paragraph war es, der dem Angeklagten zum Verhängnis wurde. Eine ehemalige Kundin des Angeklagten hatte den Magdeburger nämlich verpfiffen, um selbst mildernde Umstände zuerkannt zu bekommen. Auf Grundlage ihrer Aussagen wurde die Wohnung von Kevin K. durchsucht, wo schließlich auch mehrere Waffen und Drogen gefunden wurden. Auf dem Fund und den Aussagen der Kronzeugin basierte die Anklage. Demnach wurden dem 28-jährigen 36 Straftaten vorgeworfen. Er soll von November 2013 bis Anfang April 2015 in Magdeburg Crystal, Amphetamin und Ecstasy verkauft haben. Zudem soll er einen Schlagstock, Elektroschocker und eine Schreckschusspistole besessen haben.

Gleich zu Beginn legt der mehrfach vorbestrafte Kevin K. ein umfangreiches Geständnis ab, wobei er klargestellt, dass er Gewalt verabscheut, Schlagring und Elektroschocker schon seit Jahren besitzt, aber nicht benutzt. Er selbst ist seit Jahren drogenabhängig und konsumiert täglich mehrere Gramm Crystal.

Dass der Magdeburger ein voll umfängliches Geständnis ablegt, überrascht auch Staatsanwältin Martina Laue. Denn laut medizinischem Sachverständigen, der den Angeklagten vor dem Prozess begutachtete, war das beim Vorgespräch und auch bei der Vernehmung noch nicht der Fall.

So fällt es dann auch nicht weiter ins Gewicht, dass ausgerechnet Kronzeugin B. völlig überraschend nicht zum Prozess auftaucht, was wiederum zu Gelächter und unfreundlichen Bemerkungen im Publikum führt. Es kann nur vermutet werden, dass B. aus Angst oder Skrupel nicht vor Gericht erscheint. Denn sie müsste Kevin K. in die Augen schauen - wohlwissend, dass im Publikum ein Dutzend Unterstützer des Drogendealers sitzen. Jener Mann, von dem sie selbst regelmäßig Drogen kaufte und den sie schließlich verpetzte. B. selbst muss trotz Kronzeugenregelung auch noch mit einer Anklage wegen Drogendelikten rechnen, kann aber auf mildernde Umstände hoffen.

Wirklich spannend wird es noch mal am Schluss der Verhandlung bei den Plädoyers der Staatsanwaltschaft und Verteidigung. Staatsanwältin Laue fordert 5 Jahre und sechs Monate und die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt. Außerdem legt sie Wert auf die Feststellung, dass es sich bei Crystal um eine besonders schlimme Droge handelt. Rechtsanwalt Thorsten Bornholdt fordert 4 Jahre und die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt und legt in seinem Plädoyer Wert auf die Feststellung, dass die Droge so gefährlich auch nicht sei. „Nur ein bisschen schlimmer als Kokain“.