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Etikettenschwindel Freilandeier trotz Stallpflicht

In Magdeburg werden trotz Stallpflicht Freilandeier aus Sachsen-Anhalt verkauft.

Von Jana Heute 23.02.2017, 00:01

Magdeburg l Der Lokalanzeiger machte am Mittwoch den Test. Stichprobenartig besuchten wir sechs Lebensmitteldiscounter und -märkte in Magdeburg. In Zeiten von Vogelgrippe und Stallpflicht hatten wir uns auf ein eher mageres Angebot an regionalen Freilandeiern eingestellt. Doch das war mitnichten so. Drei von sechs Märkten hatten Freilandeier aus Sachsen-Anhalt im Angebot.

Das dürfte bei frisch gelegten Eiern eigentlich gar nicht mehr der Fall sein. Nach dem Auslaufen der 12-Wochen-Ausnahmeregelung dürfen die Eier seit dem 18. Februar nur noch als Bodenhaltungseier (Haltungsform: 2) codiert werden. Hierzu müsse der Geflügelhalter rechtzeitig beim Landes- verwaltungsamt in Halle einen Erzeugercode für die Bodenhaltung beantragen, hieß es dazu aus dem Landwirtschafts-ministerium. Doch das funktioniert in der Praxis offenbar noch nicht überall.

Neben den Freilandeiern aus Sachsen-Anhalt lagen auch solche aus Mecklenburg-Vorpommern, Thüringen und Sachsen in den Regalen. Darauf ließen jedenfalls die Stempel auf den Eiern schließen. Auch in diesen Ländern gilt schon lange eine landesweite Stallpflicht.

Erklärungsversuche in den Märkten. Auf Nachfrage zeigen die Marktmitarbeiter Interesse, reden mit uns über das Thema, wollen allerdings nicht namentlich genannt werden. Eine Verkäuferin erklärt, es handele sich bei den Freilandeiern aus Sachsen-Anhalt noch um Abverkäufe von Eiern, die vor dem Stichtag gelegt worden seien. „In dieser Woche bekommen wir keine Freilandeier“, sagt sie.

In einem anderen Lebensmittelmarkt heißt es, die Eier kämen jeden Tag frisch rein. Eine Marktleiterin muss mit der Schulter zucken. Sie sei im Detail nicht informiert. Die Bestückung werde über ein zentrales Verteillager geregelt.

Aber was ist nun Sache mit den Freilandeiern aus Sachsen-Anhalt? Die Haltung kann, so die Betriebe der Stallpflicht nachkommen, nicht unter freiem Himmel erfolgen. Also sind die Verpackungen „Etikettenschwindel“. Günstiger als sonst werden sie aber auch nicht verkauft, ergab eine Nachfrage. Das Nachsehen hat also auch der Verbraucher, der punkto Information eine ziemliche „Eierei“ erlebt.

Die Stallpflicht für Geflügel gilt für alle Betriebe bzw. Halter in Sachsen-Anhalt seit dem 26. November. Eine Lockerung ist nicht in Sicht, da es in den letzten Tagen neue Verdachtsfälle gab. Magdeburg selbst ist zwar bislang nicht betroffen, wie der Leiter des Veterinäramtes Dr. Eike Hennig erklärt. Die Stallpflicht gilt aber auch im Stadtgebiet weiter.