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Fall HannesEltern fordern neue Ermittlungen

Die Eltern des verstorbenen FCM-Fan Hannes fordern neue Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Magdeburg.

Von Rainer Schweingel 28.04.2017, 12:53

Magdeburg l Die Angehörigen des tödlich verunglückten FCM-Fan Hannes wollen die Wiederaufnahme der Ermittlungen erreichen. Ihr Anwalt hat bei der Staatsanwaltschaft Magdeburg Beschwerde gegen die Verfahrenseinstellung eingelegt. Die Beschwerde wurde nicht begründet. Das sagte Oberstaatsanwalt Frank Baumgarten und bestätigte damit Volksstimme-Informationen vom Vortag.

Hintergrund sind die Einstellungen der Ermittlungen zu dem Vorfall, bei dem der FCM-Fan Hannes ums Leben gekommen war. Der junge Mann war im Oktober 2016 nachts in eine Regionalbahn in Haldensleben gestiegen, in der Fans des Halleschen FC saßen. Kurz nach Fahrtbeginn war Hannes aus dem Zug gestürzt und seinen Verletzungen erlegen.

Nach wochenlangen Untersuchungen hatte die Staatsanwaltschaft Magdeburg im März dieses Jahres das Verfahren zu den Akten gelegt. Begründet wurde dies damit, dass der 25-Jährige in dem Zug zwar auf die HFC-Fans traf, von denen aber keine Gewalt gegenüber Hannes ausgegangen seien.

Die Verfahrenseinstellung hat zu einer großen Debatte geführt. Vor allem FCM-Fans kritisieren die Entscheidung. Sie machen HFC-Anhänger für den Tod von Hannes zumindest mitverantwortlich und werfen den Hallenser Augenzeugen vor, sich nicht ausreichend an der Aufklärung des Vorfalls beteiligt zu haben. Bewiesen ist das allerdings nicht.

Vorläufiger Höhepunkt dieser Proteste ist am Sonnabend ein Aufzug von mehreren Tausend FCM-Fans vor dem Sitz der Staatsanwaltschaft in Magdeburg. Dort soll um 11 Uhr demonstriert und an Hannes erinnert werden. Abschließend ist ein Fanmarsch zum Public Viewing am Stadion geplant. Dort wird die Ligapartie FCM gegen den HFC auf Großbildleinwand übertragen. Protestaktion, Fanmarsch und Public Viewing stehen unter dem Motto "Hannes gedenken - wir wollen nicht vergessen".

Nach der Beschwerde der Eltern gegen die Verfahrenseinstellung hat die Statsanwaltschaft nunmehr zu prüfen, ob die Beschwerde Anlass gibt, die Ermittlungen wieder aufzunehmen, sagte Oberstaatsanwalt Frank Baumgarten. Erfolge eine Ablehnung, werde der Generalstaatsanwalt des Landes Sachsen-Anhalt prüfen, ob die Verfahrenseinstellung Bestand hat oder die Ermittlungen wieder aufzunehmen sind. Falls auch der Generalstaatsanwalt der Verfahrenseinstellung zustimmen sollte, haben die Eltern noch die Möglichkeit, eine gerichtliche Entscheidung im sogenannten Klageerzwingungsverfahren herbeizuführen.

 

Grundsätzlich gilt, dass die Wiederaufnahme des Verfahrens von seiten der Staatsanwaltschaft als auch der Hinterbliebenen jederzeit beantragt werden kann, solange der Vorfall nicht verjährt ist. Im Fall Hannes besteht da keine Gefahr. Bei gefährlicher Körperverletzung liege die Verjährung bei zehn Jahren, bei Tötungsdelikten ist sie noch länger.