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GerichtMänner sollen Polizisten verletzt haben

Weil sie bei einer Demo im Oktober 2015 in Magdeburg Polizisten angegriffen haben, müssen sich zwei Männer vor Gericht verantworten.

Von Franziska Ellrich 26.05.2017, 01:01

Magdeburg l „Miete runter, Löhne rauf“, tönt es am Mittwochmorgen aus den Lautsprechern im Saal 5 des Amtsgerichtes Magdeburg. Auf dem Computerbildschirm läuft eine Videoaufnahme, die Polizeibeamte am 3. Oktober 2015 von einer Demonstration in Stadtfeld gemacht haben. Anhänger der linken Szene haben damals unter dem Motto „Kein Tag ohne soziale Freiräume“ zu einer Versammlung aufgerufen. Daran haben auch die Magdeburger Kevin M., 24 Jahre alt, und Steven B., 27 Jahre alt, teilgenommen.

Am Mittwoch sitzen die beiden auf der Anklagebank. Sie sollen Polizisten verletzt und Widerstand gegen die Beamten geleistet haben. Ein Dutzend junge Männer und Frauen nehmen im Zuschauerraum Platz. Vor dem Justizzentrum hatten sie eine kleine Demonstration organisiert – mit lauter Musik, Reden und Bannern. Darauf war zu lesen: „Wir lassen uns durch Polizeiüberfälle nicht brechen.“

Die Staatsanwältin schildert, wie es sich auf der Demo im Oktober 2015 ganz genau zugetragen habe. Nachdem Demonstrationsteilnehmer Pyrotechnik, sogenannte Bengalos, gezündet hatten, sollte die Identität dieser Demonstranten festgestellt werden. Denn: Solche bengalischen Feuer sind bei Demonstrationen verboten. Als die Polizeibeamten nach der Demo die Personalien der Täter feststellen wollten, seien sie aus der Gruppe heraus attackiert worden.

Der Sprecher des Amtsgerichtes, Christian Hoppe: „Ein Beamter wurde getreten, ein anderer mit einer Fahnenstange geschlagen.“ Gegen diese Angreifer wird gesondert ermittelt. Doch als Polizisten an dem genannten Oktobertag die mutmaßlichen Täter festhalten wollten, kamen die jetzt Angeklagten Kevin M. und Steven B. ins Spiel. Der 24-jährige M. soll der Staatsanwältin zufolge „aus dem Lauf heraus in voller Wucht“ einen Polizisten getreten haben, um die Festnahme der anderen zu verhindern, während Steven B. versuchte, einen der Demonstranten wegzuziehen, der von einem Polizeibeamten auf dem Boden festgehalten wurde. Kevin M. eilte ihm zur Hilfe und soll dem Polizisten einen Faustschlag unter den Helm versetzt haben. Die Folgen: Fraktur am Finger und geschwollene Lippe.

Die beiden angeklagten Männer nehmen am Mittwoch zu den Vorwürfen Stellung. Steven B. erklärt, dass allein die Polizisten für eine aggressive Stimmung während der Demonstration gesorgt hätten. Nachdem die Leuchtfeuer gezündet worden waren und die Polizei anschließend nicht mehr aufgehört hatte, die Demonstranten zu filmen, hätten die Veranstalter beschlossen, die Versammlung aufzulösen. „Weitere Provokationen sollten vermieden werden“, sagt Steven  B. Offensichtlich ohne Erfolg. Es sei ein „unkontrolliertes Szenario“ gefolgt. Steven B.: „Die Polizisten haben auf die Demonstranten eingeschlagen und sie mit Schlagstöcken verprügelt.“ Der 27-Jährige spricht von einem „Schauprozess“ im Sinne der Polizisten.

Neben ihm auf der Anklagebank sitzt Kevin M. Er lässt seine Verteidigerin für sich sprechen. Seit der Magdeburger sieben Jahre alt sei, werde er vom Jugendamt unterstützt, unzählige Heim- und Psychiatrieaufenthalte würden bereits hinter ihm liegen. Eine Störung des Sozialverhaltens sei bei Kevin M. diagnostiziert worden. Der 24-Jährige habe keinen Kontakt zu seiner Familie, Freunde und Bekannte seien seine „Ersatzfamilie“.

Kevin M. zur Demo im Oktober 2015: „Die Polizei nahm willkürlich Personen fest.“ Auf den festgehaltenen Demonstranten sei mit dem Schlagstock eingeschlagen worden. Der Angeklagte: „Ich wollte ihn schützen.“ Kevin M. gesteht Tritt und Schlag gegen die Polizisten. Er sei bereit, Schmerzensgeld zu zahlen und wolle an einem Anti-Aggressivitäts-Training teilnehmen, um seine impulsiven Gefühle besser zu kontrollieren.

Nachdem die Prozessbeteiligten sich das Video von der Demonstration zu Ende angesehen haben, schildert Richterin Astrid Raue ihren ersten Eindruck: „Die Beamten sind in weiten Teilen ruhig geblieben, haben nicht provoziert. Ich hätte an deren Stelle Angst bekommen, als Steine geflogen sind.“

Wie die Polizeibeamten die Situation wahrgenommen haben, soll eigentlich am Mittwoch in den insgesamt acht geplanten Zeugenvernehmungen geklärt werden. Doch daraus wird nichts, weil Steven  B. wegen Strafvereitelung angeklagt ist. Diesen Vorwurf erkennt die Richterin allerdings nicht. Für sie kommen Nötigung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte für eine Verurteilung in Betracht. Dazu will die Verteidigung jetzt Stellung nehmen, die Verhandlung wird deswegen ausgesetzt – und erst im September soll es einen zweiten Anlauf geben.