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GerichtsverhandlungElfjährige sollte Nacktfotos senden

In Magdeburg ist ein 43-Jähriger zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Er soll versucht haben, Nacktfotos von einem Kind zu bekommen.

Von Bernd Kaufholz 28.09.2016, 23:01

Magdeburg l Wegen versuchten Kindesmissbrauchs muss ein 43-jähriger Magdeburger eine hohe Geldstrafe zahlen. Er hatte während der Hauptverhandlung seinen Einspruch gegen den Strafbefehl der Staatsanwaltschaft zurückgenommen und somit einer Elfjährigen die Zeugenaussage erspart.

Es war eine schwere Geburt. Der Angeklagte wand und sträubte sich, bis er auf das mehrfache und eindringliche Zuraten von Strafrichterin Corinna Münzer und Staatsanwalt Detlef Kirchner fast aufschrie: „Ich nehm’s zurück! Ich mach’s! Aber am besten ist, Sie stecken mich gleich ins Gefängnis. Die 5200-Euro-Strafe kann ich doch niemals bezahlen.“

Mit der Rücknahme seines Einspruchs räumte der 43-Jährige zähneknirschend den versuchten sexuellen Missbrauch an der Tochter seiner damaligen Lebensgefährtin ein. Der Staatsanwalt hatte ihm vorgeworfen, die Elfjährige am 7. und 9. Januar dieses Jahres zu sexuellen Handlungen gedrängt zu haben.

So habe er über WhatsApp mit dem Kind kommuniziert und verlangt, dass sie Fotos ihres nackten Oberkörpers an ihn schickt: „Zeig mal Tittis“ geht aus dem Protokoll hervor. Zwei Tage später wiederholte er sein Ansinnen, fügte aber an, dass die Elfjährige den Chat und, wenn sie denn Fotos schicke, auch diese löschen solle.

„Das mit den Tittis habe ich immer an meine Partnerin geschrieben. Ihre Tochter Maike (Name geändert) muss sich in den Chat eingeklinkt haben. Das habe ich erst mitgekriegt, als meine Freundin fragte, was das Ganze soll. Ich war an diesem Tag völlig fertig. Da ist etwas ziemlich dumm gelaufen.“ An Kindern habe er kein Interesse. „Ich will doch so etwas nicht von einem Kind.“

An den 7. Januar könne er sich gar nicht erinnern. „Da war nichts.“ Und zur Anzeige: „Ich hatte das meiner Partnerin alles erklärt. Alles war gut. Wir hatten auch Verkehr. Doch als ich gesagt habe, wir können uns nur alle drei Wochen sehen, weil ich mich um meinen Jungen aus meiner geschiedenen Ehe kümmern muss, hat sie geantwortet: Dann zeige ich dich an.“

Beim Angeklagten, der sich selbst verteidigte und hin und wieder den Macho heraushängen ließ, schienen die mahnenden Worte der Richterin zuerst nicht auf fruchtbaren Boden zu fallen: „Wenn wir erst in die Beweisaufnahme treten und das Kind aussagen muss, kann es für Sie auch teurer werden.“

Nach einigem Zögern: „Ich möchte nicht, dass Maike aussagen muss. Ja, ich nehme den Einspruch zurück.“ Somit blieb es bei den 130 Tagessätzen zu je 40 Euro, die der Lagerarbeiter als Geldstrafe berappen muss.