Krach und Müll Ärger am „Hassel“

Immer wieder gibt es an Wochenenden Beschwerden von Anwohnern über Lärm und Müll am Hasselbachplatz in Magdeburg.

Von Christina Bendigs 28.12.2016, 00:01

Magdeburg l Immer wieder gibt es beim Ordnungsamt der Stadt und der Polizei Beschwerden über Ruhestörung und Abfallchaos am Hasselbachplatz. Nicht nur die Kneipen und Bars sorgen an den Wochenenden für viel Publikumsverkehr. Auch auf den Fußwegen treffen sich junge Leute, um dort ihre Abende zu verbringen. Oft wird es daher lauter. Und die Hinterlassenschaften werden zum Ärgernis für die Anwohner. Das Problem ist nicht neu. 2009 hatte die Stadtverwaltung schon einmal ein Alkoholverbot am Hasselbachplatz durchsetzen wollen, weil darin die Ursache des Konfliktes gesehen wurde. Doch nach der Klage eines Kioskbetreibers wurde das Verbot nur ein Jahr später wieder aufgehoben.

Dennoch versuchen die Behörden, das Ärgernis zu verkleinern. Gemeinsam mit Mitarbeitern der Stadtverwaltung werde an einem Konzept gearbeitet, um das Problem in den Griff zu bekommen, berichtet Marc Becher von der Pressestelle der Polizei. An den Wochenenden, also freitags und sonnabends, habe die Polizei bereits ihre Präsenz im Rahmen der vorhandenen personellen Möglichkeiten erhöht.

Und auch das Ordnungsamt der Stadt ist am Hasselbachplatz aktiv, wie Stadtsprecherin Kerstin Kinszorra auf Nachfrage informiert. Das Ordnungsamt ist am Hasselbachplatz im Rahmen der allgemeinen Präsenz sowie als Gaststättenbehörde vor Ort, zum Beispiel um die Einhaltung von Terrassenschließzeiten zu kontrollieren. Wenn sich allerdings alkoholisierte Personengruppen in der Nachtzeit lärmend zusammenfänden, sei eine Regulierung nur durch oder mit Unterstützung der Polizei möglich. „Zurzeit stimmt sich die Stadtverwaltung mit der Polizei ab, wie zukünftig der aktuellen Entwicklung am Hasselbachplatz begegnet werden kann“, berichtet sie weiter.

Denn grundsätzlich sei nachts nichts erlaubt, was das Ruhebedürfnis der Anwohner störe. Dabei sei die Schwelle der Beeinträchtigung nach dem jeweiligen Gebietstyp zu beurteilen. Im reinen Wohngebiet sei diese Beeinträchtigungsschwelle sehr niedrig, in Bereichen mit Mischnutzungen höher. Und das treffe auch auf den Hasselbachplatz zu, der ein solches Mischgebiet darstellt. Dennoch dürfen etwa Böller ohne behördliche Ausnahme lediglich zu Silvester beziehungsweise Neujahr gezündet werden. Dem Müllaufkommen versuchen die Behörden mithilfe regelmäßiger Reinigung Herr zu werden.

Der Hasselbachplatz einschließlich der Liebigstraße zwischen Hasselbachplatz bis Leibnizstraße werde vom Städtischen Abfallwirtschaftsbetrieb wöchentlich siebenmal gereinigt. Die Reinigung auf den Gehwegen erfolge montags bis freitags in der Zeit von 6.15  bis 7.30 Uhr und sonnabends und sonntags in der Zeit von 7.15 bis 8.30 Uhr. Mit der Reinigung werde so früh begonnen, weil dort die Verschmutzung durch kaputte Glasflaschen am stärksten sei, erklärt Kinszorra.

Gereinigt werden Fußwege, außerdem die Straßen und je nach Bedarf auch die Baumscheiben. Für die Reinigung werden Gebühren entsprechend der gültigen Straßenreinigungsgebührensatzung erhoben. Die Stadt trägt einen Teil der Kosten.

Als Pilotprojekt war vom 13. September bis zum 28. Oktober dieses Jahres täglich ein Mitarbeiter für drei Stunden im Zeitfenster zwischen 9.30  und 14  Uhr am Hasselbachplatz unterwegs, um für Ordnung zu sorgen. Die zusätzliche Reinigung habe eine leichte Verbesserung des Gesamtzustandes bewirkt. Die Kosten für den Einsatz der zusätzlichen Arbeitskraft betrugen 33,70 Euro pro Stunde. Hochgerechnet auf 46 Tage entspricht das Kosten von 1550,20  Euro. Die detaillierte Auswertung des Pilotprojektes erfolge noch, kündigte Kerstin Kinszorra an.

Zwar prüfe die Stadt weitere Möglichkeiten, um das Problem am Hasselbachplatz in den Griff zu bekommen. Doch eine Entspannung der Situation sei vermutlich nur erfolgversprechend, wenn Ordnungsbehörden und Polizei mehr Personal am Hasselbachplatz einsetzen würden. Wie dies bei der bekannt angespannten Personalsituation dauerhaft abgesichert werden könnte, sei Gegenstand aktueller Überlegungen.

Nächtliche Ruhestörung oder Körperverletzung sei Angelegenheit der Polizei, so Kinszorra. In punkto Müllbeseitigung sei der Städtische Abfallwirtschaftsbetrieb verantwortlich.