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Lampionumzüge Polizei ist nicht immer notwendig

Grundsätzlich können Lampionumzüge auch ohne polizeiliche Begleitung organisiert werden.

Von Christina Bendigs 27.10.2015, 00:01

Magdeburg l Halloween und Martinstag stehen bevor, und damit verbunden sind vielerorts auch Lampionumzüge. Im Stadtteil Nordwest/Neu-Olvenstedt haben die Regionalbereichs- beamten als Ansprechpartner der Polizei vor Ort die Absicherung von kleineren Umzügen abgesagt. Das jedenfalls berichtete Rüdiger Jeziorski als Sprecher der GWA Nordwest/Neu-Olvenstedt. „Die Tagesstätten können nun nur auf dem Gelände der Einrichtungen Laternen leuchten lassen“, erzählte er enttäuscht.

Doch ganz so drastisch ist das Nein der Regionalbereichsbeamten nicht zu sehen, berichtete Marc Becher als Pressesprecher der Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Nord. „Die Regionalbereichsbeamten haben eine Vielzahl von Aufgaben zu erfüllen“, erklärte er. Je nach Situation würden sie auch in Zukunft Umzüge absichern – und das gern.

Doch die Tage der Beamten seien vollgepackt – sei es nun durch Streifendienste oder durch Besuche in Firmen und Schulen. „Es gibt einfach viel Gesprächsbedarf“, sagte Becher. Und den fangen die Regionalbereichsbeamten mit ab. Abgewogen wird zudem, ob eine polizeiliche Begleitung bei einem Umzug unbedingt erforderlich ist. Wie Becher erklärt, müsse nicht jeder Fackelumzug abgesichert werden. Kleinere Gruppen könnten mit Fackeln und Laternen auch ohne Polizeischutz durch ihren Stadtteil ziehen – gefahrlos, indem sie Fußwege und Ampeln nutzen und sich zum Beispiel Eltern suchen, die einen Umzug begleiten und ein achtsames Auge auf die Kinder haben.

Anzumelden seien zum Beispiel Demonstrationen. Und auch wer seinen Umzug auf der Fahrbahn plant, muss die Veranstaltung vorher anmelden.

Das bestätigt eine Anfrage bei der Stadt Magdeburg. „Aus Sicht des Ordnungsamtes spricht nichts gegen die traditionellen Lampion- und Fackel- umzüge auf Gehwegen unter Beachtung der straßenverkehrlichen Regelungen“, heißt es auf Nachfrage. Im Vorfeld sollte jedoch mit dem Tiefbauamt als Straßenverkehrsbehörde geklärt werden, ob hierfür eine Ausnahmegenehmigung nach der Straßenverkehrsordnung erforderlich ist. Dies hänge von der mit dem Umzug verbundenen Verkehrsbeeinträchtigung ab – etwa davon, wie hoch die zu erwartende Teilnehmerzahl ist und wie die Strecke geplant ist. Abwägen, lautet die Devise, und sicherheitshalber beim Tiefbauamt nachfragen. Auch empfiehlt die Verwaltung, Rücksprache mit der Polizei zu halten. Die jedenfalls versichert: Umzüge müssten nicht abgesagt werden; vor allem bei großen Veranstaltungen werde die Polizei versuchen, absichernd zu unterstützen.

Kontakt zum Tiefbauamt der Stadt unter der Rufnummer 540 54 30