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Schwarzbader-Streit Camper gewinnen gegen Stadt Magdeburg

Im Streit um vermeintliche „Schwarzbader“ im Strandbad Barleber See hat die Stadt Magdeburg eine Niederlage hinnehmen müssen.

Von Stefan Harter 01.02.2017, 00:01

Magdeburg l In einem Zivilprozess, den der Campingverein Barleber See e. V. gegen die Verwaltung der Landeshauptstadt angestrengt hatte, unterlag diese am Dienstag vor dem Landgericht Magdeburg.

Richterin Anne Seydell entschied, dass die Stadt 9510,88 Euro in den Jahren 2011 und 2012 zu viel kassierte Badekostenpauschale an die Camper zurückzahlen muss. Diese hatten ursprünglich sogar 33.000 Euro gefordert, das hatte die Richterin aber als zu viel erachtet. Im Gegenzug hatte die Stadt eine Widerklage eingereicht, sich darin u. a. auf eine Verjährung der Ansprüche des Vereins beruft. Dies wurde aber abgewiesen.

Auch wenn ihre Forderung nur zu einem guten Drittel erfüllt wurde, ist das Urteil für die Camper dennoch ein Erfolg. „Das Thema ‚Schwarzbader‘ ist damit vom Tisch“, sagt der Vereinsvorsitzende Helmut Bresch auf Volksstimme-Nachfrage. Die Stadtverwaltung hatte den Campern immer wieder unterstellt, diese über ihr Gelände ins Strandbad zu lassen. Deshalb forderte sie in ihrer Klage eine eidesstattliche Versicherung des Vereins, dass seine Kurzzeitgäste in den Jahren 2013 bis 2015 ordnungsgemäß abgerechnet worden waren. Die vorgelegten Gründe der Stadt waren für die Richterin allerdings nicht ausreichend, um dieser Klage stattzugeben.

Ein solcher Anspruch würde nur bestehen, wenn es konkrete Anhaltspunkte gebe, dass die Abrechnung nicht korrekt erfolgt war, erklärt Gerichtssprecher Christian Löffler. So konnte der Verein aber durchnummerierte Abrisskarten als Beweis vorlegen.

Beide Seiten des Verfahrens haben nach der schriftlichen Zustellung des Urteilsspruchs vier Wochen Zeit, um in Berufung zu gehen. Dann würde der Fall vor dem Oberlandesgericht verhandelt. Ob die Stadt diesen Schritt geht, steht noch nicht fest. „Wir werden zunächst die schriftliche Urteilsbegründung abwarten und diese innerhalb der Verwaltung auswerten“, teilt Rathaussprecher Michael Reif auf Anfrage mit. Auch der Vorstand des Campingvereins muss darüber erst beraten. „Ich als Vorsitzender würde aber empfehlen, das Urteil zu akzeptieren“, sagt Helmut Bresch. Für ihn sei es nun Zeit, nach vorn zu blicken: „Es gibt viele Probleme zu lösen.“

Seit mehreren Jahren schwelt der Konflikt zwischen Stadt und Campingverein. Auslöser war eine Änderung der Entgeltordnung 2013. Statt wie bisher mit einer Pauschale sollten die Kurzzeitcamper zusätzlich den Eintritt zum Strandbad entrichten. Weil die Zahlen daraufhin einbrachen, vermutete die Stadt, dass der Verein die Kurzzeitgäste unentgeltlich ins Strandbad lässt. Deshalb soll ein Zaun um das gesamte Strandbad gebaut werden.

Die Gerichtskosten tragen beide Parteien circa zur Hälfte.