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Tierschutz Unnötiges Leid durch Tierfallen

In Magdeburg leiden oder verenden häufig Katzen durch falsch aufgestellte Tierfallen.

Von Jana Heute 02.01.2017, 00:01

Magdeburg l Erneut musste eine Katze schlimme Qualen erleiden, weil jemand eine illegale Falle aufgestellt hat. Wie der Tierschutzverein Tieranker e. V. berichtet, ist die Freigängerin Pippi kurz vor Weihnachten vermutlich Opfer einer Schlingfalle geworden. Das Tier war von einem Spaziergang nicht zurückgekehrt. Sein Frauchen fand es Stunden später schwer verletzt. Der zuständige Tierarzt versuchte alles, um das Bein zu retten, letztlich musste es doch amputiert werden.

Steckt ein Tierhasser dahinter? Es ist bereits der dritte, öffentlich dokumentierte Vorfall von Tierquälerei durch Tierfallen in der Elbestadt allein im Dezember 2016. Katze Siri, die Anfang Dezember in ihrem Revier in Nordwest in eine Drahtschlingfalle geraten war, überlebte die Torturen nicht. Die Verletzungen durch das gehäutete Hinterbein und der Überlebenskampf (das Tier konnte sich noch aus der Falle befreien), schwächten sie zu sehr. Siri verstarb.

Nur knapp überlebt hat eine weitere Katze, die ebenfalls in „Texas“ beim Freigang in eine Falle gelaufen war. Hier hat es sich vermutlich um eine Schlagfalle gehandelt. Das Bein der Katze musste abgenommen werden. Bereits im Januar 2016 war ein Kater in Salbke Opfer einer Wildtierfalle geworden. Der betroffene Hinterlauf war ebenfalls nicht zu retten. Und nun der vierte Vorfall. Wieder musste der Tierarzt ein Hinterbein amputieren.

Der Tieranker e. V. spricht angesichts der Häufung von einer „Unglückskette von Unfällen dieser Art in Magdeburg“. Für die beinamputierte Pippi läuft derweil über die Facebookseite des Vereins eine Spendenaktion, um die Behandlungskosten zu unterstützen.

Doch wer sind diese Menschen, die mit dem Wissen, jemanden zu verletzen, Fallen auslegen? „Ich glaube nicht, dass es sich in jedem Fall um Katzenhasser handelt. Ich vermute, dass hier Grundstückbesitzer auch versuchen, zum Beispiel Marder zu fangen“, sagt Jan Driesnack vom Projektteam Wildtiere bei der Stadt Magdeburg.

Das Problem: Es werden teils illegale Fallen benutzt oder es handelt sich um erlaubte Fangfallen, die nicht richtig aufgestellt sind. „Wenn sie das wären, dürfte sich kein anderes Tier verletzen. Auch keine Katze und schon gar kein Mensch“, betont Driesnack im Gespräch mit der Volksstimme.

Nur zwei Fallentypen sind überhaupt zulässig. Erstens: Fallen, die unversehrt lebend fangen (z. B. Katzenlebendfallen im Tierschutz) oder zweitens: Fallen, die sofort töten (Jagdfallen für waidgerechte Jagd, z. B. Ei-Abzugseisen für Marder). Leiden für das Tier sind dabei ausgeschlossen. Typische Schlageisen von früher (z. B. Tellereisen) oder Drahtschlingen sind verboten, weil sie Tiere quälen, betont Magdeburgs Veterinäramtsleiter Dr. Eike Hennig. Im Internet finden sich zwar auch solche Fallentypen auf einschlägigen Seiten.

Fragwürdig ist das allemal: Handel und Besitz sind erlaubt, nur die Verwendung nicht. Doch selbst bei den zulässigen, sofort tötenden Schlagfallen, etwa für Steinmarder, ist die Handhabung schwierig. „Es besteht große Selbstverletzungsgefahr bei unsachgemäßem Umgang. Da ist schnell die eigene Hand drin“, warnt Jan Driesnack.

Die Totschlagfallen müssen so aufgestellt werden, dass niemand anderes Schaden nehmen kann. Auf Grundstücken oder in Gärten muss die Falle, so Driesnack, in einem sogenannten Bunker aufgestellt werden. Das ist eine große Holzkiste mit Deckel und speziellem Mechanismus. Auch muss richtig beködert werden. „Ich nehme ein rohes Ei, das ich auf der Kiste befestige“, erzählt Driesnack. Lediglich beim Aufstellen solcher Fallen auf einem nicht frei zugänglichen Dachboden kann die schützende Holzkiste wegbleiben, die Falle direkt aufgestellt werden.

Marder zu fangen, ist keine leichte Angelegenheit. Sie klettern problemlos Fassaden hoch und nisten sich in Dachböden ein, wo sie sich sehr wohlfühlen und große Schäden z. B. an der Dämmung anrichten können. Gleichfalls sorgen ihre Angriffe in Autos regelmäßig für Ärger. Füchse und Waschbären zählen in Magdeburg ebenfalls zu den nicht gern gesehenen Räubern. Grundstückseigentümern bzw. -nutzern hat der Gesetzgeber daher das Recht eingeräumt, im eigenen Heim und auf privatem Grund kleinere Wildtiere zu jagen und zu töten (siehe Infokasten).

Beim Töten durch den Grundstückseigentümer sollte allerdings „Sachkunde nach dem Tierschutzgesetz“ vorhanden sein. Was das genau heißt, ist allerdings nicht näher definiert. Ein Sachkundenachweis wird jedenfalls nicht verlangt, das geht aus der „Übersicht zu den gesetzlichen Regelungen zur Fangjagd in den Bundesländern“ (Stand 2013) hervor. „Wer zu Hause Hilfe benötigt, kann sich gern an das Projektteam Wildtiere wenden“, sagt Jan Driesnack. Fachleute helfen beim Fangen und Töten der Räuber. Getötet wird tierschutzgerecht durch Gewehrschuss.

Denn ein weiteres Problem zeigt sich in der Praxis schnell: Wer mit Totschlagfallen als Laie nicht arbeiten kann oder will, nutzt vielleicht lieber die Lebendfalle. Aber: „Ein so gefangener Fuchs oder Waschbär darf nicht einfach irgendwo am Wald- oder Feldrand wieder ausgesetzt werden. Er muss auch getötet werden“, erklärt Jan Driesnack. Helfen können hier die Jäger oder Sachverständige des Projektteams Wildtiere, die über die Telefonnummer der Unteren Jagdbehörde (Tel. 0391/40 20 51) erreichbar sind.

Von Mardersprays oder Geruchsstoffen hält Driesnack hingegen nicht viel. „Unserer Erfahrung nach helfen diese Stoffe nicht besonders“, sagt er. Rat und Hilfe gibt es statt dessen beim Projektteam Wildtiere. Bei eventueller Unterstützung vor Ort wird der Materialeinsatz berechnet. Sichergestellt ist dann aber die sachgerechte Fangjagd.

Wer hingegen illegale Fallen aufstellt bzw. Fallen nicht sachgerecht einsetzt und damit den Tieren „erhebliche Schmerzen oder Leiden“ zufügt, macht sich nach dem Tierschutzgesetz (Paragraf 17) strafbar. Es droht eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe. Dabei spielt letztlich keine Rolle, ob man Tieren wie den Katzen Siri oder Pippi mutwillig oder nur durch Unwissenheit Leid zufügt.