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UmfrageStreit ums Tempo im Stadtpark

Im Stadtpark Magdeburg soll weniger als 30 km/h gefahren werden. Die Verwaltung weigert sich, den Stadtrats-Beschluss umzusetzen.

Von Katja Tessnow 27.09.2016, 01:01

Magdeburg l Über die Straße Am Winterhafen und den Seilerweg kann der motorisierte Verkehr ungehindert in den Stadtpark Magdeburg fließen. Das ist nötig, weil an der Alten Elbe liegende Vereinsheime (Wassersport) und perspektivisch auch wieder das Sporthotel (Neubau) Zuwege brauchen. Allerdings werden die Straßen auch befahren von grillwütigen Partygemeinschaften und anderen, denen der Fußweg durch den Park aus welchem Grund auch immer zu beschwerlich ist.

Um Konflikte mit Joggern, Spaziergängern, Radfahreren, Skatern oder spielenden Kindern zu vermeiden, beschloss der Stadtrat im März auf Antrag der Grünen: Die Stadtverwaltung soll auf der Erschließungsroute entlang der Alten Elbe eine Höchstgeschwindigkeit von weniger als 30 km/h (alternativ Tempo 10 oder 20 km/h) ausweisen. Dann tat sich nichts.

Im August fragten die Ratsgrünen nach, warum. Jetzt liegt die Antwort der Verwaltung und Schriftform vor. Sie kommt einer Weigerung gleich.

„Für die Anordnung von Beschränkungen des fließenden Verkehrs ist grundsätzlich eine Gefahrenlage erforderlich“, schreibt der für Bau und Verkehr zuständige Beigeordnete Dieter Scheidemann. Eine solche könnten weder Polizei noch Straßenverkehrsbehörde erkennen. „Die Straßenverkehrsbehörde wird demzufolge keine weitere Beschränkung anordnen.“

Heißt: Die Stadt Magdeburg bleibt beim Tempo-30-Gebot auf der Stecke. Scheidemann ergänzt sein Schreiben mit Hinweisen auf den Verkehrszeichen- katalog, der neben der Tempo-30-Zone nur eine Tempo-20-, aber schon gar keine Tempo-10-Zone kenne. Auf die darüber hinaus denkbare Ausweisung eines verkehrsberuhigten Bereiches (einst Spielstraße) mit Gebot zur Schrittgeschwindigkeit geht Scheidemann gar nicht ein.

Die Volksstimme erfragte die rechtlichen Möglichkeiten zur Geschwindigkeitsbegrenzung im Park beim Verkehrsministerium. Dessen Sprecher Peter Mennicke bezeichnet schon die im Park ausgewiesene Tempo-30-Zone mit dem Zusatzzeichen „Inlineskaten und Rollschuhfahren frei“ als „atypisch im Hinblick auf den relativ geringen Kfz-Verkehr“.

Die Absenkung der „Zonengeschwindigkeitsbegrenzung“ auf unter 30 km/h sei laut StVO nur für verkehrsberuhigte Geschäftsbereiche in Innenstädten vorgesehen. Wohl aber könnten für Bereiche „mit überwiegender Aufenthaltsfunktion“ verkehrsberuhigte Bereiche mit Schrittgeschwindigkeit ausgewiesen werden. Mennicke: „Die Anordnung von verkehrsberuhigten Bereichen im Rotehornpark hätte den Nachteil, dass der Kfz-Verkehr trotz relativ geringem Fußgänger- und sonstigen nicht motorisiertem Verkehr recht lange Strecken in Schrittgeschwindigkeit fahren müsste.“

Ganz sicher ist sich das Ministerium bei der Beurteilung der Lage im Park aber offenbar nicht. Anlässlich der Volksstimme-Anfrage habe man die Obere Straßenverkehrsbehörde beim Landesverwaltungsamt um eine fachaufsichtliche Stellungnahme zum konkreten Sachverhalt gebeten. Voraussichtlich Mitte Oktober liege das Ergebnis vor.