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Prozess Vater ins Gericht getragen

Die Eltern sollen Oskar mehrere Monate nicht ausreichend ernährt haben. Nun müssen sie sich vor Gericht verantworten.

Von Matthias Fricke 25.02.2021, 17:00

Magdeburg/Wefensleben l Es ist ein ungewöhnlicher Vorgang: Der Beschuldigte Kindesvater Colin G. (38) ist am Donnerstag (25. Februar) von Pflegern und Justizbeamten gefesselt in den Saal des Magdeburger Landgerichtes getragen worden. Er weigert sich auch mit seinem eigenen Anwalt und erst recht nicht mit dem Vorsitzenden Richter Dirk Sternberg zu reden. Colin G. gehört, wie sich im Prozess herausstellt, zur sogenannten Selbstverwalterszene. Er lehnt alle staatlichen Institutionen ab. Oberstaatsanwältin Martina Klein hält ihn wegen „einer wahnhaften Störung“ für schuldunfähig. Er soll sich gemeinsam mit der mitangeklagten Mutter des 14 Monate alten Oskar aus Wefensleben nun wegen des Verdachts des Totschlags durch Unterlassen verantworten.
Der Vorwurf: Die Eltern sollen Oskar mehrere Monate nicht ausreichend ernährt und eine schwere Mittelohrentzündung nicht durch einen Arzt behandelt lassen haben. Dadurch hätte das Kind aber gerettet werden können. Die Vierfach-Mutter soll sich mit ihren Kindern in der sehr spärlich ausgestatteten Drei-Raumwohnung weitgehend von Fallobst, Blättern und Tierfutter ernährt haben. Es gab in den Räumen auch keinen Strom. Eine kleine Ecke mit Teelichtern diente als Kochnische. Zum Schlafen lagen nur Matratzen auf dem Boden herum.
Als sich der Zustand des kleinen Oskars verschlechterte, holten die Eltern keine Hilfe. Aus Angst, wie die angeklagte Mutter zugibt. Sie befürchtete, dass das wegen der anderen Kinder bereits aktive Jugendamt, ihr Oskar wegnehmen würde. Die Mitarbeiter hatten bereits mehrmals vergeblich an die Tür geklopft, aber niemand machte ihnen auf.
Den 14 Monate alten Oskar brachte Annika M. allein zur Welt. Er war nicht angemeldet und hatte auch keine Krankenversicherung. Impfungen oder Arztbesuche gab es für ihn nach Angaben der Mutter nicht. Die anderen Kinder im Alter von 3, 6 und 7 Jahren wurden hingegen mit Hilfe einer Hebamme geboren. Diese, so habe Colin G. ihr gegenüber behauptet, habe er irgendwann aber „abgemeldet“.
Seit Juli vergangenen Jahres ging es nach Darstellung von Annika M., wie sie im Prozess sagt, dem Kind immer wieder schlecht. Oskar wurde dünner und schwächer. Sie führte das zunächst auf ihre Ernährung als stillende Mutter zurück. Später verschlimmerte sich der Zustand des Kleinkindes deutlich. Es erbrach sich und nahm auch keine Muttermilch mehr an. Ihr Lebensgefährte habe alles heruntergespielt. Sie solle das Kind lieber mit Zedernmilch ernähren. So schildert es Annika M. dem Gericht. Sie will die akute Lebensgefahr aber nicht erkannt haben. Collin G. sei mit Oskar in die Badewanne gegangen. „Da ging es wieder ein wenig“, schildert die Mutter. Er habe ihr gesagt, dass das Kind die nötige Flüssigkeit auch durch das Badewasser aufnehmen könne.