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Förderprogramm Gröninger bleiben optimistisch

Bei der Geld-Vergabe aus dem Stark-III-Förderprogramm werden die Karten neu gemischt. Jetzt gibt es zwei neue Fristen .

Von René Döring 03.09.2015, 01:01

Gröningen l Wie hektisch und betriebsam ist es im August vergangenen Jahres in Gröningen, in der Gemeinde Am Großen Bruch und in der Verwaltung der Verbandsgemeinde Westliche Börde zugegangen. Von der Europäische Union war ein neues Förderprogramm „Stark III“ für die Sanierung von Schulen und Kindertagesstätten aufgelegt worden. Woraufhin das Land interessierten Kommunen nur wenige Wochen Zeit gegeben hatte, sich mit ersten Planungsunterlagen bei der Investitionsbank des Landes für die Aufnahme in dieses Programm zu bewerben, das eine 60- bis 70-Prozent-Förderung in Aussicht stellt.

Während die Gemeinde Am Großen Bruch die Sanierung des Gebäudes der Hamersleber Grundschule in dieses Programm bekommen wollte, war die Stadt Gröningen seinerzeit gleich mit zwei Projekten an den Start gegangen. Zum einen mit dem Ausbau des Gebäudes der früheren Sekundarschule, um dort der Grundschule ein neues und zukunftssicheres Domizil zu geben. Und zum anderen mit einem Neubau der Kindertagesstätte.

Und da es aufgrund der Kürze der Zeit die eigene Verwaltung nicht leisten konnte, die vom Land eingeforderten Unterlagen zu erarbeiten, hatten die Gemeinde Am Großen Bruch und die Stadt Gröningen Planungsunternehmen beauftragt. Was beispielsweise Gröningen außerplanmäßig 15 000 Euro kostete.

Bedarfsermittlung hatte das Land diese Hau-Ruck-Aktion genannt und nach einer Prüfung der eingegangen Unterlagen und dem Abgleich von Anträgen und zur Verfügung stehenden Mitteln bis zum zweiten Quartal dieses Jahres eine Entscheidung angekündigt. Was jedoch bis Ende des zweiten Quartals nicht vorgelegen hat, war eine Entscheidung.

Dafür kam aber jetzt die Information vom Land, dass die Karten völlig neu gemischt werden, wie Westliche-Börde-Bauamtsleiterin Ines Philipp während der jüngsten Gröninger Stadtratssitzung mitteilte und sagte: „Die Europäische Union hat die Verfahrensweise des Landes gekippt.“

Die Stadträte erfuhren von Ines Philipp, dass also nun nicht nur die Kommunen Förder-Chancen haben, die vor Jahresfrist wie Gröningen alles pünktlich eingereicht hatten, sondern auch alle anderen Kommunen, die jetzt Interesse haben, ihre Kindertagesstätten oder Schulen mit EU-Fördermitteln zu sanieren.

Wobei wieder Termine eingehalten werden müssen. Während der erste Termin der 30. September, also wieder sehr kurzfristig ist, lässt der zweite aber den Bewerbern bis 28. Oktober 2016 Zeit.

Auch wenn schon einige konkrete Förder-Kriterien bekannt sind, beispielsweise dass der Bestand der jeweiligen Objekte 15 Jahre gesichert sein muss, sind ganz konkrete Aussagen erst nach dem heutigen Donnerstag möglich. „Donnerstag werden wir im Ministerium über die genauen Richtlinien informiert“, wie die Bauamtsleiterin während der Ratssitzung sagte.

Gröningens Bürgermeister Ernst Brunner bleibt aber trotz der jüngsten Entwicklungen optimistisch. „Ich glaube, wir haben dennoch keine schlechten Karten“, sagte das Stadtoberhaupt und geht nach dem Stand der Dinge davon aus, dass Gröningen bis zum ersten Termin die Sanierungs-Förderung für die Grundschule und bis zum zweiten Termin im nächsten Jahr die Förderung des Kindertagesstätten-Neubaus beantragen wird.

„Dafür sind die Unterlagen, die wir im Vorjahr für die Bedarfsanmeldung eingereicht hatten, eine gute Grundlage“, sagt Ernst Brunner. Der zwar nicht glücklich darüber ist, dass das Grundschulgebäude nicht dem Schulträger Verbandsgemeinde, sondern der Stadt gehört, aber darin auch keinen entscheidenden Nachteil in Sachen Förderung sieht. Nach dem Stand der Dinge seien ja sowohl Schulträger als auch die Gebäudebesitzer antragsberechtigt. Zumal es der Gemeinde Am Großen Bruch mit der Hamersleber Grundschule genauso gehen würde. „Unabhängig davon ist unser Ziel, im Verbandsgemeinderat eine Mehrheit für die Unterstützung dieser Vorhaben zu bekommen.“