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Neue Gebühren Gemeindesaal kostet Miete

Der Sozialausschuss im Sülzetal hat die Satzung über die Benutzung gemeindeeigener Räume und Gebührenerhebungen auf den Weg gebracht.

Von Mathias Müller 10.02.2016, 00:01

Osterweddingen l Lange haben sich die Mitglieder der Ausschüsse des Gemeinderates des Sülzetals mit der Satzung über die Benutzung gemeindeeigener Räume und die Erhebung von Gebühren dafür beschäftigt. Jetzt hat der Sozialausschuss bei seiner Sitzung am Montagabend im Rathaus Osterweddingen die endgültige Fassung auf den Abstimmungsweg gebracht.

Mit vier Ja-Stimmen, zwei Gegenstimmen und keiner Enthaltung stimmte die Mehrheit der Ausschussmitglieder dafür, dem Gemeinderat zu empfehlen, die jetzt vorliegende Fassung als Satzung am 25. Februar zu beschließen. Den Punkt von der Tagesordnung zu nehmen, wie es Ausschussmitglied Beate Schulze (CDU) aus Dodendorf beantragte, lehnte der Ausschuss knapp ab (drei Ja, drei Nein). Sie begründete ihren Antrag damit, dass die zuvor gültige Satzung weiter gelten solle.

Die Satzung wird die Benutzung von gemeindeeigenen Räumen und Gebäuden durch Privatpersonen, Vereine und Gewerbe und die Kosten dafür regeln. Dazu zählen das Bürgerhaus Langenweddingen, der Bürgersaal Bahrendorf, die Festhalle Altenweddingen, die Festhalle Sülldorf, das Sport- und Vereinshaus Dodendorf und die Kegelbahn, der Gemeindesaal Altenweddingen, der Gemeindesaal Schwaneberg und der Feuerwehrraum Stemmern. Will ein Privatmann eines dieser Objekte zum Beispiel für eine Hochzeitsfeier, ein Veranstalter für ein Konzert oder ein Geschäftsmann für eine Verkaufsmesse nutzen, ist dieses gegen Gebühren möglich. Anträge auf die Nutzung sind bei der Gemeindeverwaltung des Sülzetals im Rathaus Osterweddingen oder bei den Ortsbürgermeistern zu stellen.

Wobei sich der Altenweddinger Ortsbürgermeister Friedrich Rabe (Linke) mit der Formulierung, „der Ortsbürgermeister hat die Verwaltung der Gemeinde innerhalb von zwei Werktagen über eine Beantragung zu informieren“, beklagte. „Dieser Sprachgebrauch ist nicht tolerabel. Damit wird der Ortsbürgermeister zum Laufburschen der Verwaltung gemacht und steht unter deren Fuchtel“, beschwerte sich Rabe. Weniger problematisch sah diesen Punkt sein Schwaneberger Amtskollege Axel Spengler (FDP). „Wichtig ist, dass wir das machen dürfen“, sagte Spengler. Mit der Formulierung im Satzungsentwurf habe er kein Problem. Wie Hauptamtsleiter René Kellner erklärte, sei es bei der letzten Sitzung des Sozialausschusses auch so gewollt gewesen, dass die Ortsbürgermeister Anträge auf die Nutzung der Gemeinderäume entgegen nehmen könnten. Die von Rabe bemängelte Formulierung blieb im Satzungsentwurf enthalten.

Der Satzungsentwurf sieht eine Reihe von Ermäßigungen vor, die insbesondere für die Vereine des Sülzetals in Frage kommen. Führen Vereine beispielsweise Veranstaltungen durch, die der Förderung des kulturellen Lebens und der Pflege der Gemeinschaft dienen, ohne Bewirtung oder vereinsinterne Veranstaltungen wie Mitgliederversammlungen durch und verlangen keinen Eintritt, müssen sie für die Nutzung keine Gebühr bezahlen. Bewirten die Vereine ihre Gäste, ist eine Tagespauschale für die Betriebskosten zu zahlen. Erheben die Vereine Eintritt, müssen sie eine ermäßigte Gebühren zahlen, die die Hälfte der eigentlichen Gebühr beträgt. Nicht befreit sind die Vereine hingegen von den Reinigungskosten, die auch private und gewerbliche Nutzer zu zahlen haben. „Es muss doch möglich sein, dass die Vereine nach ihren Veranstaltungen die Räume selber reinigen, um diese Kosten zu sparen“, verdeutlichte Beate Schulze. Hauptamtsleiter René Kellner entgegnete, dass dies nicht möglich sei, weil die Gemeinde für die fachgerechte Reinigung der Räume nach Veranstaltungen verantwortlich sei. Dafür beauftrage sie eine Firma, um bei der Reinigung die erforderlichen Qualitätsstandards und die nötige Transparenz zu gewährleisten.

Dass die Reinigung der Gemeinderäume durch die von der Gemeinde gebundene Firma in der Vergangenheit mangelhaft gewesen sei, darauf machte Schwanebergs Ortsbürgermeister Axel Spengler aufmerksam. Die Gemeinde werde die Reinigungsverträge zum 1. August neu abschließen, sagte Hauptamtsleiter René Kellner. Diese neuen Verträge würden eine Objektverantwortung beinhalten, von der sich die Verwaltung eine höhere Qualität der Arbeit verspreche.