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Eröffnungsbilanz Die Verwaltung unter Zugzwang

Eichstedts Eröffnungsbilanz ist beschlossen, jene von Hassel steht kurz davor. Fehlen noch sieben, die 2017 abgehakt werden müssen.

Von Karina Hoppe 02.01.2017, 17:00

Goldbeck l Wie stehts um die Eröffnungsbilanzen? Diese Frage wurde in den vergangenen Jahren in den verschiedensten Gremien der Verbandsgemeinde Arneburg-Goldbeck wiederholt gestellt. „Sind in Arbeit“, lauteten die Anworten. Und welch‘ Arbeit sich dahinter verbirgt! Bedeutet doch Eröffnungsbilanz, dass alles Vermögen der VG und der acht Mitgliedsgemeinden erfasst wird – vom Rathausmobilar über Grünflächen bis zum kommunalen Rasenmäher. Zwei Mitarbeiterinnen der Kämmerei befassen sich ausschließlich damit. Ihnen wird von anderen Teilen der Verwaltung zugearbeitet. Und auch die Bürgermeister werden oder wurden in dieser Angelegenheit mehr als einmal angerufen.

Keine Frage, die Eröffnungsbilanz als Teilelement der Umstellung von kameralistischer auf doppelte Haushaltsführung (Doppik) ist nicht weniger als ein Mammutprojekt. Die Erarbeitung läuft in Anfängen bereits seit 2006. Im Jahr 2013 stellte Arneburg-Goldbeck auf die Doppik um. Ohne Eröffnungsbilanz kann die VG samt Mitgliedsgemeinden in ihren Haushalten die Abschreibungen bis dato nur geschätzt berechnen. Noch sagt die Kommunalaufsicht nur „Du, Du“, weil sie um den Aufwand der Erstellung der Eröffnungsbilanzen weiß. Ab 2018 dürfte dies anders aussehen, sagt Dana Hoedt, Kämmereichefin der Verwaltung Arneburg-Goldbeck. Dann müsse mit Sanktionen gerechnet werden. Aber soweit soll es nicht kommen: Eichstedts Bilanz ist durch, die Hasseler war beim Rechnungsprüfungsamt, steht vor der Beschlussfassung im Rat. Bis Mitte des Jahres sollen Iden, Rochau, Goldbeck und Hohenberg-Krusemark folgen, bis zum Jahresende Arneburg, Werben und die Verbandsgemeinde selbst.

Einen dicken Haken kann die Verwaltung dann machen, aber nur einen. Denn die nächste größere Herausforderung steht schon bei Fuß. Ab diesem Jahr gelten Kommunen nämlich als Unternehmen. Für die Verwaltung zum Glück machen alle neun Gemeinden (samt VG) vom Optionsrecht Gebrauch. Dies beschert der Verwaltung eine Übergangsfrist von vier Jahren, so zwischendrin nicht anders von den Kommunen beschlossen wird. „Aber ab dem 1. Januar 2021 sind die Kommunen als Unternehmer voll umsatzsteuerpflichtig“, so Dana Hoedt. Für die Verwaltung stehe eine Vertragsinventur an. Im Moment wird brutto gleich netto gebucht, das ist dann anders, was andere Rechnungen, andere Fördergelder, anderes Denken überhaupt bedeutet. Und zumindest eine Erweiterung der jetzigen Buchungssoftware.

Reines Teufelszeug ist die Umstellung indes nicht. Wenn Kommunen viel investieren (können), sprich Umsatzsteuer zahlen, kann sich die neue Abrechnung auch für sie auszahlen.