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Kita-Förderverein Kloth darf Alandzwergen treu bleiben

Rüdiger Kloth darf weiter im Vorstand des Kita-Fördervereins Aulosen mitarbeiten. Das sagt die Rechtsaufsicht.

Von Ralf Franke 15.07.2016, 17:22

Seehausen/Aulosen l Kloth wollte nach seiner Ernennung als Hauptverwaltungsbeamter selbst auf der sicheren Seite sein, weil der Förderverein die Kita „Alandzwerge“ auch als freie Einrichtung betreibt und Interessenkonflikte nicht auszuschließen sind. Schließlich wird seit Jahren darüber diskutiert, ob sich die Verbandsgemeinde bei ihrer finanziellen Situation noch zehn Tagesstätten leisten kann, was vor über zehn Jahren ja auch der Grund war, die Auloser Einrichtung unter geänderten Vorzeichen am Leben zu erhalten.

Die Fachleute in der Kreisverwaltung bestätigten, dass es allerdings kaum Konflikte geben dürfte, weil zum Beispiel die Betriebsgenehmigung nicht die Kommune, sondern das Jugendamt ausstellt und weil es auch bei finanziellen Aspekten keine wirkliche Konkurrenz der privaten zu öffentlichen Einrichtungen gibt. Jedenfalls nicht mehr. Den Betreuungsschlüssel schreibt das Kinderförderungsgesetz vor, die Höhe der Elternbeiträge die Verbandsgemeinde mit einer Satzung, an die sich auch die freie Kindertagesstätte in Aulosen halten muss.

Für den Fall, dass es Berührungspunkte bei Entscheidungen im Verbandsgemeinderat geben sollte, wird aber auf das Mitwirkungsverbot für Rüdiger Kloth hingewiesen. Letzteres ist dem Aulosener nicht neu. An das hat er sich schon als Vorsitzender des Verbandsgemeinderates gehalten, wenn entsprechende Themen auf der Tagesordnung standen.

Kloth will nicht nur im Vorstand bleiben, sondern auch den Vereinsvorsitz behalten. Zum einen, weil die Kita in ihrer jetzigen Konstellation „sein Kind“ ist. Und zum anderen, weil er in der Buchführung steckt wie kein anderer.