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Gericht Erklärungsversuche überzeugen nicht

38-Jährige wurde zu Geldstrafe und Fahrverbot verurteilt.

Von Antonius Wollmann 14.07.2015, 20:35

Salzwedel l Auffällig langsam bewegt Stefanie M. (Name geändert) am 28. März ihr Auto kurz vor Mitternacht durch Diesdorf. Besonders an einer Kurve drosselt sie das Tempo. Eine Polizeistreife hält sie daraufhin an und bittet die 38-Jährige zum Alkoholtest.

Der ermittelte Wert ist eindeutig. Die Friseurin ist mit 1,0 Promille unterwegs. In der Folge ergeht gegen Stefanie M. ein Strafbefehl. Sie soll 30 Tagessätze zu je 15 Euro - also insgesamt 450 Euro - bezahlen. Hinzu kommt ein sechsmonatiges Fahrverbot.

Weil die Verkehrssünderin den Strafbefehl nicht akzeptierte und Widerspruch einlegte, musste sie gestern vor dem Amtsgericht in Salzwedel erscheinen. Auf der Anklagebank sitzend, versuchte Stefanie M., den Vorfall herunter zu spielen.

„Ich habe zwar an dem Abend Alkohol getrunken, mich aber nicht betrunken gefühlt“, gab die Angeklagte zu Protokoll. Sie habe außerdem nur zwei Alster getrunken und ein wenig Wick VapoRup genommen. Auch zum auffällig langsamen Tempo lieferte sie eine Erklärung: „An der besagten Kurve hatte ich schon einen Wildunfall, deshalb fahre ich an dieser Stelle immer vorsichtiger.“

Richter Klaus Hüttermann konnten die Ausführungen der Angeklagten allerdings nicht überzeugen. Im Gegenteil, der Direktor des Amtsgerichts reagierte ausgesprochen gereizt auf die Aussage, und zweifelte ihren Wahrheitsgehalt an.

„Angesichts ihrer Größe und ihres Gewichts ist es sehr unwahrscheinlich, dass die 1,0 Promille nur von zwei Alstern und dem Medikament herrührten“, hielt Hüttermann Stefanie M. vor. Mit dem Strafbefehl sei sie noch glimpflich davon gekommen. Bliebe sie bei ihrer Aussage und das Gericht würde im Verlaufe der Verhandlung feststellen, dass sie gelogen hat, drohten ihr härtere Sanktionen.

Nach der klaren Ansage des Richters zog sich die Angeklagte zu einem Gespräch mit ihrem Anwalt zurück. Nach der kurzen Unterredung zog Stefanie M. ihren Einspruch zurück. Daher bleibt es bei einer Geldstrafe von 450 Euro und dem sechsmonatigen Fahrverbot für die Friseurin.