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Gericht Angeklagter freigesprochen

Vorwurf des Betruges kann nicht nachgewiesen werden.

03.09.2015, 19:00

Salzwedel (wo) l Vom Vorwurf des Betruges wurde ein Salzwedeler vor dem Amtsgericht freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft hatte ihm vorgeworfen, einen Gebrauchtwagen vor vier Jahren für 19 000 Euro verkauft zu haben, obwohl das Fahrzeug nach einem Unfall nur noch 13 000 Euro wert gewesen wäre. Jedoch konnte dem Angeklagten nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden, dass er Kenntnis von der Vorgeschichte des Autos hatte.

 Auch der einzige Zeuge brachte kein Licht ins Dunkel. Dem Braunschweiger hatte der Wagen ursprünglich gehört, bevor er ihn in seinen Einzelteilen an einen Salzwedeler verkaufte. Der Zustand des Wagens sei zu diesem Zeitpunkt offenkundig gewesen. Ob es sich bei dem Käufer um den Angeklagten handelte, konnte der Zeuge jedoch nicht beantworten. Nach eigenen Angaben hatte der Angeklagte das Auto in Potsdam erworben.