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Prozessauftakt Verfahren wegen Nazi-Parolen

Ab heute muss sich ein 23-Jähriger wegen Nazi-Schmierereien 3. Oktober 2013 vor Gericht verantworten.

Von Arno Zähringer 15.09.2015, 03:00

Salzwedel l Von den ursprünglich vier Beschuldigten, die in der Nacht zum 3. Oktober 2013 an Dutzenden Stellen in Salzwedel mehr als 100 Hakenkreuze und Naziparolen an Hauswände, Autos und Buden geschmiert und eine jüdische Gedenktafel geschändet hatten sollen, ist letztlich nur einer übrig geblieben.

Ein 23-Jähriger aus Wallstawe hat sich wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisation von heute an, 13.30 Uhr im Saal 203, vor dem Schöffengericht in Salzwedel zu verantworten. Den Vorsitz führt Richter Klaus Hüttermann. Es sind zunächst zwei Verhandlungstage anberaumt. Dem Beschuldigten droht eine Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren.

Die Verhandlungen vor dem Schöffengericht sind nach Informationen der Volksstimme auf Wunsch des Verteidigers auf den Nachmittag verlegt worden. Im Gegensatz zu normalen Verhandlungen hat das Gericht zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen getroffen. Welche das sind, dazu wollte Richter Hüttermann auf Anfrage keine Aussagen machen.

Bereits im November vergangenen Jahres war Anklage gegen vier Männer im Alter zwischen 18 und 24 Jahren von der Staatsanwaltschaft Stendal erhoben worden, darunter auch ein Jugendliche und ein Heranwachsender. Bis zum sogenannten Eröffnungsbeschluss dauerte es aber noch eine Zeit. Gemeint ist damit: Das Gericht beschließt die Eröffnung des Hauptverfahrens, wenn nach den Ergebnissen des vorbereitenden Verfahrens der Angeschuldigte einer Straftat hinreichend verdächtig erscheint.

Das Amtsgericht Salzwedel sah dies allerdings nur im Fall eines Erwachsenen als gegeben an. Gegen diese Entscheidung hatte die Staatsanwaltschaft Stendal sofortige Beschwerde eingelegt, über die das Landgericht Stendal entschied und die Einschätzung des Salzwedeler Amtsgerichtes bestätigte. Aus diesem Grund eröffnete das Amtsgericht das Hauptverfahren, das heute öffentlich verhandelt wird, nur gegen einen Erwachsenen. Nachermittlungen und der Wechsel von Verteidigern sind in der Vergangenheit für die zeitliche Verzögerungen seit der Tat genannt worden.