1. Startseite
  2. >
  3. Lokal
  4. >
  5. Nachrichten Salzwedel
  6. >
  7. 80 Mal Sex mit 13-jährigem Mädchen?

Prozess 80 Mal Sex mit 13-jährigem Mädchen?

Er soll in einem Jahr fast 80 Mal Sex mit einem 13-jährigem Mädchen gehabt haben. Jetzt muss sich ein 30-Jähriger vor Gericht verantworten.

Von Wolfgang Biermann 26.11.2015, 10:13

Stendal l Als 24-Jähriger von September 2009 bis August 2010 etwa 80 Mal Sex mit einem 13-jährigen Mädchen gehabt zu haben, wird einem heute 30-Jährigen aus Gardelegen zur Last gelegt. Seit gestern muss er sich wegen schweren sexuellen Kindesmissbrauchs im Zustand verminderter Schuldfähigkeit vor der Jugendkammer des Landgerichts Stendal verantworten. Laut Anklage der Staatsanwaltschaft Stendal soll er regelmäßig durchschnittlich zwei Mal in der Woche Geschlechtsverkehr mit der Minderjährigen gehabt haben. Von einer kognitiven Schwäche, gepaart mit einer depressiven Störung beim 30-Jährigen ist in der Anklage die Rede. In dem Prozess geht es vor allem darum zu klären, inwieweit der Angeklagte, der 2002 aus Kasachstan nach Deutschland kam, schuldfähig ist. Und, ob er wusste, dass das Mädchen unter 14 Jahre alt, dem Gesetz nach also ein Kind war.

Im Ermittlungsverfahren hatte der Angeklagte geschwiegen. Gestern kündigte sein Verteidiger zum Prozessauftakt überraschend ein Geständnis an. Stockend und trotz Russisch-Dolmetscherin teils schwer verständlich, stellte er das Geschehen aus seiner Sicht dar. Demnach habe er das Mädchen 2009 in der Nachbarschaft kennengelernt. Sie hätte ihm zugelächelt, man habe Handy-Nummern ausgetauscht, miteinander telefoniert und sich getroffen. Sie seien ineinander verliebt gewesen. Er habe angenommen, dass sie 14 ist. Von der Mutter will er das Einverständnis für das „erste Mal“ mit ihrer Tochter eingeholt haben. Danach habe er regelmäßig mit dem Mädchen geschlafen, mal in seiner Wohnung und mal bei ihr. Zur Verhütung hätte sie die Pille genommen, wobei der erste Geschlechtsverkehr, an dessen genauen Zeitpunkt er sich nicht erinnern könne, wohl ungeschützt war. Als er erfahren habe, dass sie noch 13 Jahre alt ist, habe er angeblich Schluss machen wollen. Doch sie hätte die Trennung nicht gewollt. Letztlich habe sie aber doch, wenn auch viel später, Schluss gemacht. Angeblich, weil er eine schwere Krankheit hatte. Das stimme nicht, sagte die heute 19-Jährige als Zeugin aus. Ihr sei der große Altersunterschied zu ihm mit der Zeit bewusst geworden, gab sie als Grund der Trennung an, die erst vor ihrem 15. Geburtstag, also 2011, gewesen sei. „Die Gefühle waren nicht mehr da.“ Außerdem habe sie Stimmungsschwankungen bei ihm bemerkt.

Auch in anderen Dingen stellte sie das Geschehen anders dar als der Angeklagte. So habe ihre Mutter erst nach etwa einem Jahr von ihrer Beziehung zum dem elf Jahre älteren Angeklagten erfahren. Sie selbst habe ihm eindeutig vor dem ersten Geschlechtsverkehr ihr Alter gesagt. Sie sei aber einverstanden gewesen und habe zudem nicht gewusst, dass Sex mit unter 14-Jährigen für Erwachsene strafbar ist. Das habe aber seine Mutter in ihrem Beisein zum Angeklagten im Verlauf der Beziehung gesagt, so die Zeugin weiter.

Während er von Sex einmal pro Woche gesprochen hatte, gab die 19-Jährige die Sequenz mit zwei bis drei Mal an. Der Angeklagte sei ihr erster Freund gewesen, und auch beim Sex war er der Erste. Als Liebespaar hätten sie sich der Umwelt kaum gezeigt. Aus Scham vor ihrem gleichaltrigen Freundeskreis und den Nachbarn seien sie nur im Dunkeln spazieren gegangen. Durch Zufall war die Polizei erst im Vorjahr im Zusammenhang mit Ermittlungen in anderer Sache auf den Missbrauch der heute 19-Jährigen durch den Angeklagten gestoßen. Nach Auskunft der Mutter des 30-Jährigen sei dieser mit frühkindlicher Störung infolge Sauerstoffmangels geboren worden. Als Kleinkind hätte er zudem eine schwere Kopfverletzung erlitten, die in Kasachstan nicht richtig behandelt wurde und nicht ausgeheilt sei. In Deutschland war er wegen Depressionen in Behandlung und ist zu 70 Prozent schwerbehindert.

Am 9. Dezember soll der Prozess mit weiteren Zeugen und dem Gutachten eines Facharztes für Psychiatrie fortgesetzt werden. Für den 16. Dezember ist das Urteil geplant.