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Gericht Kokainbesitz nicht nachzuweisen

Freigesprochen aus Mangel an Beweisen wurde ein Berufssoldat. Ihm war Kokainbesitz vorgeworfen worden.

Von Dan Tebel 28.11.2015, 02:00

Salzwedel l Ein 26-jähriger Berufsoldat musste sich am Freitag vor dem Amtsgericht Salzwedel wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln ohne Erwerbserlaubnis verantworten. Richter Klaus Hüttermann sprach den jungen Mann wegen Zweifeln an den Zeugenaussagen und damit ungenügender Beweislage frei.

Dem gebürtigen Salzwedeler wurde vorgeworfen, am 23. November vergangenen Jahres 4,05 Gramm Kokain vor der Diskothek Speicher in Salzwedel bei sich geführt und kurzfristig entsorgt zu haben.

Laut Aussage des Hauptzeugen, eines 29-jährigen Zerspanungmechanikers aus Salzwedel, der am besagten Abend als Ordner im Kassenbereich tätig war, habe der Angeklagte den Speicher gegen drei Uhr Nachts verlassen. Der Soldat räumte ein, er habe sich mit seiner Freundin getroffen. „Wir waren verliebt und wollten uns so oft wie möglich sehen, aber zur Veranstaltung konnte ich nicht“, bestätigte seine 20-jährige Partnerin als freiwillige Zeugin.

Als der Soldat zum späteren Zeitpunkt zur Veranstaltung zurückkehrte, wurde ihm vom Sicherheitsmitarbeiter, angeblich mit den scherzhaften Worten „200 Euro und du bist wieder drin“, der Zugang verwehrt. Der Angeklagte soll sich mit der Anmerkung „So viel verdiene ich heute Abend gar nicht“ widersetzt und weiter Richtung Speicher gelaufen sein.

Stutzig über die Bemerkung und der Widersetzung wollte der Ordner den Bundeswehrsoldaten stoppen. Dieser habe daraufhin etwas in das naheliegende Gebüsch geworfen. Bei näherer Betrachtung fand der Ordner das Tütchen, habe es aber bis zum Eintreffen der Beamten nicht berührt. „Er bat mich darum, nicht die Polizei zu rufen und wollte das mit mir anders regeln“, sagte er auf dem Zeugenstuhl. Als Inhalt konnten vier Kügelchen Kokain von der Polizei bestätigt werden.

Der ledige Soldat sagte, der Ordner habe ihn schon mit dem Tütchen in der Hand angesprochen und ihm sofort die Zugehörigkeit unterstellt. Er sei allerdings noch nie mit Betäubungsmitteln in Berührung gekommen und habe seine berufliche Karriere im Visier, rechtfertigte er sich. Seine Freundin bekräftige dies: „ Ich kenne ihn schon länger und kann keinen Kontakt zu Betäubungsmitteln bestätigen“. Der Soldat hat keine Eintragungen ins Strafregister vorzuweisen.

Der Hauptzeuge beharrte auf seinen Aussagen, verwirrte aber mit unterschiedlichen Details. So stand Aussage gegen Aussage. Die Beweislage konnten weder Staatanwaltschaft noch Richter Hüttermann überzeugen, sodass es zum Freispruch kam.