Bürgermeister Die Wahl ist gültig

Sabine Blümel ist Bürgermeisterin von Salzwedel. Sie hatte mit ihrer Klage vor dem Verwaltungsgericht Erfolg.

Von Antje Mewes 16.12.2015, 02:00

Salzwedel l Nachdem Richter Uwe Haack das Urteil gesprochen hatte, schossen Sabine Blümel ein paar Tränen in die Augen. Denn mit der Aussage „die Wahl ist gültig“ war klar: Sabine Blümel ist Bürgermeisterin der Hansestadt Salzwedel. Der Stadtrat entscheidet vermutlich im Januar, wann sie ihr neues Amt antritt.

Es war spannend. Um 13.30 Uhr zog sich die 9. Kammer des Verwaltungsgerichtes Magdeburg am Dienstag nach zweieinhalbstündiger öffentlicher Sitzung zur Beratung zurück. Wie lange diese dauern würde, darüber konnte nur spekuliert werden. Doch viele Prozessbeobachter waren sich darin einig, dass die Chancen für Sabine Blümel gut standen. Während der Verhandlung sagte sie kein einziges Wort, sondern überließ dies ihrem Rechtsvertreter Peter Wiemann von der Hamburger Kanzlei Bernzen Sonntag. Auf der anderen Seite saß Andreas Vogel, stellvertretender Bürgermeister der Hansestadt und Rechts- amtsleiter, der auf Beschluss des Salzwedeler Stadtrates die Belange der Stadt vertrat.

Während der Beratungspause des Gerichts kreisten die Diskussionen in und vor dem Saal 1 des Verwaltungsgerichts um die Fragen: Wird die Kammer der Hansestadt folgen, deren Stadtrat am 6. Mai mit 23:13 Stimmen die Briefwahl und die Wahl in Pretzier für ungültig erklärt hatte? Oder bestätigt er Sabine Blümels Klage, die mit der Nummer 9A 498/15 bezeichnet war?

Uwe Haack, Vize-Präsident des Magdeburger Verwaltungsgerichts, sprach von einem „besonderen Fall“, weil der Stadtrat Wahlfehler verteidige. „Das ist sehr ungewöhnlich.“ Es gehe in dem Verfahren um „elementare rechtsstaatliche Grundsätze, die Verwaltungen zu wahren haben“.

Doch bevor es richtig losging, musterte Haack einige Gefolgsleute Vogels aus, die am Tisch Platz genommen hatten. Stadtrat Sascha Gille (CDU-Fraktion) und Gemeindewahlleiter Matthias Holz aus der städtischen Verwaltung, den Vogel zur Unterstützung mitgenommen hatte, mussten sich ins Publikum setzen. Sie spielten nach Meinung des Gerichts keine Rolle für den Fall und könnten sich auch nicht äußern. So blieb neben Vogel nur noch Stadtratsvorsitzender Gerd Schönfeld (Die Linke) übrig.

Zudem konnte es sich der Vorsitzende Richter nicht verkneifen, auf den alten Grundsatz: „Klägerseite ist Herzensseite“ hinzuweisen. Hintergrund: Beide Parteien hatten sich jeweils auf der falschen Seite des Saales hinter die Tische gesetzt.

Den Auftakt bildete die getrennte Vernehmung eines Paares aus Pretzier, das sich zwar an der Wahl beteiligt hatte, dazu aber nicht berechtigt gewesen war. Grund: Sie hatten noch nicht lange genug – mindestens drei Monate – in dem Salzwedeler Ortsteil gewohnt. Dies hatte auch die Hansestadt so gesehen. Eine Ansicht, die die Kammer in ihrem späteren Urteil teilte und die beiden Stimmen deshalb für ungültig erklärte.

Zur vermeintlich nicht geheimen Briefwahl einer Frau im Bürgercenter hatte das Gericht eine Zeugin geladen. Sie arbeitet bei der Stadtverwaltung und hatte am Tag der Wahl Dienst. Sie bestätigte, dass sich eine junge Frau beim Wahlvorstand gemeldet habe, weil sie wählen wolle. Darauf sei die Frau in einen Nebenraum geführt worden. Dort habe sie sich an einen Schreibtisch gesetzt und die Unterlagen ausgefüllt. Später habe sie den Umschlag bei ihr abgegeben, der dann von einem Boten ins Rathaus gebracht wurde. Die entscheidende Frage war: Ist die Wählerin dabei beobachtet und damit der Grundsatz der geheimen Wahl nicht eingehalten worden? Die Zeugin selbst hatte keine Einsicht zu der Frau am Schreibtisch, sagte sie vor Gericht.

Andreas Vogel wies mehrfach darauf hin, dass andere Personen eventuell den Wahlvorgang hätten beobachten können. Schließlich habe die Frau hinter Fenstern gesessen. Doch deren Jalousien seien zu mehr als der Hälfte unten und „ziemlich dicht zu“ gewesen. Grund dafür sei die starke Sonneneinstrahlung an diesem Tag gewesen, erinnerte sich die Zeugin.

Danach zog sich das Gericht zur Beratung zurück. Nach 56 Minuten, exakt um 14.28 Uhr verkündete Haack das Urteil. Die Wahl ist gültig und Sabine Blümel hat mit einer Stimme Vorsprung gewonnen. Damit wertete die Kammer die Briefwahlstimme als gültig. Es habe ausgereicht, dass sich die Frau bei der Stimmabgabe unbeobachtet fühlte, sagte Haack in seiner Erklärung.

Für einige Verwunderung sorgten die Vertreter der Hansestadt. Denn als die Kammer das Urteil verkündete, waren Andreas Vogel, Gerd Schönfeld (Die Linke) und alle anderen bereits auf der Heimfahrt nach Salzwedel. Dort warte noch Arbeit auf sie, wurde als Begründung genannt. Vielleicht hatte sich bei ihnen auch die Einsicht breit gemacht, dass der Klage Blümels stattgegeben würde. Dies würde die Aussage Vogels gegenüber der Volksstimme erklären: „Wenn man in einer Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht merkt, dass es nicht läuft, dann hat man keine Chance.“

Wie geht es weiter? Nach Zustellung des Urteils hat die Stadt einen Monat Zeit, Einspruch einzulegen. Darüber muss der Stadtrat entscheiden – vermutlich Mitte bis Ende Januar 2016. Er ist es auch, der, sollte er auf Rechtsmittel verzichten, darüber befindet, wann Sabine Blümel ihr Amt antreten kann.

Nach dem Urteil gratulierte Wolfgang Kappler (Salzwedel Land) als Erster Sabine Blümel. Gegenüber der Volksstimme sprach er von einem „tollen Tag für Salzwedel“. Lange genug habe es ja gedauert. Und: „Das hätten wir billiger haben können.“

SPD-Fraktionsvorsitzender Norbert Hundt zeigte sich nicht sonderlich erstaunt über den Ausgang der Verhandlung. „Wer neue Bürgermeisterin wird, hat sich bereits bei der Stichwahl entschieden“, sagte er. Die Argumente für eine Teilneuwahl seien aus seiner Sicht fadenscheinig gewesen. „Die Gerechtigkeit hat gesiegt“, betonte er. Jetzt gelte es nach vorn zu schauen und die Dinge abzuarbeiten, die „da hochgespült worden sind.“ „Das wird eine große Herausforderung für die neue Bürgermeisterin“, ist sich Hundt sicher. Für seine Fraktion gebe es keinen Anlass für einen Einspruch gegen das Gerichtsurteil. Die SPD-Stadträte hätten ja schon im Vorfeld für eine Gültigkeit der Stichwahl votiert. Hundt: „Warum sollten wir das jetzt ändern?“ Für eine Sondersitzung des Stadtrates sei aus seiner Sicht keine Eile geboten, da ja noch vier Wochen Zeit sind, ehe entschieden werden muss.

Martin Schulz, Vorsitzender der Fraktion Bündnis 90/Grüne/Bürgerbund, muss den Richterspruch erst einmal „sacken lassen“. „Wir warten jetzt auf das schriftliche Urteil, um es zu bewerten und werden uns dann dazu äußern“, sagte er auf Nachfrage der Volksstimme.

Das Urteil im Wortlaut möchte sich auch Peter Fernitz, Fraktionsvorsitzender der CDU, zunächst durchlesen, bevor er eine endgültige Bewertung vornimmt. Dennoch steht für ihn fest: „Die Wahl war von Anfang an gültig. Unser Standpunkt ist vom Gericht bestätigt worden.“ Außerdem hoffe er, dass Sabine Blümel als Bürgermeisterin jenen Weg weitergeht, den Andreas Vogel eingeschlagen hat: „Es geht darum, in der Zukunft eine intransparente Amtsführung zu verhindern.“

Ute Brunsch (Die Linke) akzeptiert das gesetzliche Urteil. „Dagegen Einspruch einzulegen, ist Quatsch“. Damit sei für sie das Thema abgeschlossen.

Von Sabine Danicke war gestern keine Stellungnahme zu erhalten.