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Wintereinbruch Bußgelder bei falschen Reifen

Der Winter ist da. Was Autofahrer bei diesen Bedingungen zu beachten haben, erklärt Polizeisprecher Gerd Schönfeld.

Von Antonius Wollmann 07.01.2016, 02:00

Volksstimme: Herr Schönfeld, was müssen Autofahrer derzeit besonders im Auge behalten?

Gerd Schönfeld: Jeder Verkehrsteilnehmer sollte sich rechtzeitig ausreichend über die vorherrschenden Witterungsbedingungen informieren. Gerade bei Schnee und Eis muss man mit längeren Fahrzeiten rechnen. Unter Zeitdruck besteht die Gefahr, zu schnell zu fahren. Überhöhte Geschwindigkeit und zu geringer Abstand sind die häufigsten Unfallursachen in der kalten Jahreszeit.

Gibt es eine Winterreifenpflicht?

Eine Winterreifenpflicht im wahrsten Sinne des Wortes gibt es nicht. Allerdings schreibt die Straßenverkehrsordnung vor, dass Kraftfahrzeuge bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Schneeglätte, Eis- oder Reifglätte nur mit sogenannten Matsch- und Schnee-Reifen gefahren werden dürfen. Wer bei diesen Verhältnissen nicht mit diesen Reifen unterwegs ist, begeht eine Ordnungswidrigkeit.

Wie hoch sind die Bußgelder, wenn eine Autofahrer ohne die richtige Bereifung erwischt wird?

Ist ein Kraftfahrer ohne Winterreifen unterwegs, beträgt das Bußgeld 60 Euro. Behindert er den Straßenverkehr, kann ein Regelbußgeld von 80 Euro verhängt werden. Bei Gefährdung anderer sind 100 Euro fällig und bei einem Unfall 120. Bei Bußgeldern in dieser Höhe gibt es außerdem einen Punkt in Flensburg.

Wann ist die Wahrscheinlichkeit für überfrierende Nässe am höchsten?

Überfrierende Nässe kann jederzeit auftreten. Häufig passiert es in den frühen Morgenstunden, wenn auf gefrorene Fahrbahnen Niederschlag fällt. Vor allem auf Brücken, in Senken oder an Waldrändern ist die Wahrscheinlichkeit hoch. Bei uns zum Beispiel in Pretzier, Kemnitz und im Wäldchen zwischen Bombeck und Gerstedt.