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Rechte Graffiti Verhandlung in „zwei bis drei Monaten“

Am Landgericht Stendal wird das Verfahren gegen einen 23-jährigen Wallstawer neu aufgerollt.

Von Arno Zähringer 01.02.2016, 17:29

Salzwedel/Stendal l Der Termin steht zwar noch nicht fest, aber sicher ist: Das Verfahren gegen einen 23 Jahre alten Mann aus Wallstawe, der sich im Zusammenhang mit den Nazi-Schmierereien in der Nacht zum 3. Oktober 2013 vor dem Salzwedeler Amtsgericht zu verantworten hatte und freigesprochen wurde, wird neu aufgerollt.

Dies bestätigte gestern Dr. Michael Steenbuck, Pressesprecher des Stendaler Landgerichts. Die Staatsanwaltschaft hatte im Oktober vergangenen Jahres innerhalb der vorgegebenen Frist Rechtsmittel (Berufung) gegen das Urteil des Salzwedeler Amtsgerichts unter Vorsitz von Richter Klaus Hüttermann eingelegt. Das Verfahren wird nun dem Landgericht Stendal vorgelegt werden. Und zwar der Kleinen Strafkammer des Landgerichts.

Steenbuck rechnet mit einem Termin in den nächsten „zwei bis drei Monaten“. Das Verfahren verzögert sich, weil der Vorsitzende Richter erkrankt sei. Die Berufung ist gegenüber der Revision umfassender, weil sie nicht nur Rechts-, sondern auch Tatsachenfragen betrifft.

„Das Gericht ist nicht zweifelsfrei von der Unschuld des Angeklagten überzeugt, aber eben auch nicht von seiner Schuld“, hatte Richter Klaus Hüttermann das Urteil des Schöffengerichts begründet und sprach von einem „Freispruch zweiter Klasse“. Die Anklage lautete unter anderem auf Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen.