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Jeetze-Sanierung Debatte über Obergrenze für Verlustausgleich

Der Stadtrat Salzwedel berät am Mittwoch über ein Limit für Verlustausgleiche an die Jeetze-Landschaftssanierung.

Von Fabian Laaß 23.02.2016, 17:37

Salzwedel l Über eine Begrenzung des jährlichen Verlustausgleichs für die Jeetze Landschaftssanierung auf 1570 Euro pro Geschäftsanteil hat heute der Salzwedeler Stadtrat zu entscheiden. „Um die Liquidität der Jeetze Landschaftssanierung zu sichern, wird der Bürgermeister ermächtigt, quartalsweise Abschläge in Höhe eines Viertels des bisher in den vergangenen Jahren gezahlten Verlustausgleichs zu zahlen“, heißt es dazu in der Beschlussvorlage.

Seit 1992 tragen die Gesellschafter diese „Geschäftsführungskosten“ der GmbH, nehmen also einen Verlustausgleich vor. „Die Übernahme der Geschäftsführungskosten, das heißt der Verlustausgleich der Jeetze Landschaftssanierung durch die Gesellschafter des Unternehmens, soll nun ausdrücklich und rechtssicher geregelt werden“, lautet die Begründung des Tagesordnungspunktes.

Die Hansestadt Salzwedel hält momentan 71 Geschäftsanteile an der GmbH. Das bedeutet einen finanziellen Aufwand von 111 470 Euro pro Jahr. Laut Beschlussvorlage ist der Verlustausgleich erforderlich, „da die Finanzierung der Geschäftsführungskosten nicht ausreichend möglich ist“.

„Eine Änderung des Gesellschaftsvertrages ist deshalb erforderlich, weil sich rechtlich etwas geändert hat. Darauf hat die Kommunalaufsicht hingewiesen“, erklärte Stadtmitarbeiter Andreas Köhler gestern auf Volksstimme-Nachfrage. Demnach dürften die Ausgaben nicht mehr als „Geschäftsführungskosten der Gesellschaft“ bezeichnet werden, sondern seien als Verlustausgleich anzugeben.