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Aus dem Gericht Attacke gegen den Neuen der Ex

Wegen zweifacher gefährlicher Körperverletzung erhielt ein 40-Jähriger in Salzwedel eine Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung.

Von Fabian Laaß 18.01.2017, 11:00

Salzwedel l Es ist ein Samstagabend im April 2016. Doris F. (alle Namen geändert) spielt im Haus ihres Freundes mit dem Hund. Plötzlich hört sie einen Knall, nimmt Gebrüll aus dem Badezimmer war. „Als ich aus der Küche kam, hatte er Robert (der Lebensgefährte von Doris F.) schon mit Tritten und Schlägen niedergestreckt. Da kam er auf mich zu, brüllte mich an und ohrfeigte mich mehrfach“, sagte sie.

Er, das ist Dennis K., der Ex-Freund der arbeitslosen, dreifachen Mutter. Mit ihm hat sie zwei Kinder (13 und 14 Jahre alt). „Sie hat sie vernachlässigt. Die zwei sind immer allein zu Haus. Das ging so weit, dass die Kinder schon psychische Probleme hatten“, erklärt Dennis K. am Dienstagmorgen vor Gericht. Er ist wegen Hausfriedensbruch, Sachbeschädigung, Beleidigung und gefährlicher Körperverletzung in zwei Fällen angeklagt. „So wie sich der Polizeibericht liest, müssen Sie ja völlig ausgerastet sein“, erklärt Amtsrichter Klaus Hüttermann.

Alles habe sich in den Monaten vor der Tat aufgestaut. Immer wieder habe er seiner Ex-Freudin vorgeworfen, die Kinder zu vernachlässigen, meint Dennis K. „An dem Abend habe ich mit Freunden am Dönerstand fünf bis sechs Starkbier getrunken. Dann sind wir zum Haus von Robert W. gefahren, und ich habe gegen die Tür gehämmert“, erinnert er sich. Als niemand öffnet, tritt der 40-Jährige schließlich die Haustür ein, geht ins Badezimmer und greift Robert W. unvermittelt mit Schlägen und Tritten an. Als dieser am Boden liegt, tritt im Dennis K. mit Stahlkappenschuhen gegen den Kopf. Robert W. trägt einen Nasenbeinbruch und eine gebrochene Rippe davon. Doris F. erhält mit den Worten „Du Schlampenhure, scher dich nach Hause zu den Kindern“ Ohrfeigen und einen Tritt gegen das Bein.

„Ich habe erst am nächsten Morgen realisiert, was ich da gemacht habe. Es tut mir sehr leid“, gibt der Angeklagte schließlich zu Protokoll. An seine Opfer habe er eine Entschuldigungsbrief geschrieben. Der als Zeuge geladene Robert W. nimmt diese allerdings nicht an. Anders sieht es bei Doris F. aus. „Wir verstehen uns mittlerweile wieder normal. Auch wenn ich immer noch wütend darüber bin, was er getan hat.“

Die zuständige Staatsanwältin fordert schließlich eine Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung. „Wenn ich mir vorstelle, ein alkoholisierter Mann mit Stahlkappen kommt in meine Wohnung und greift mich an, läuft es mir kalt den Rücken herunter“, sagt sie. Amtsrichter Klaus Hüttermann folgt dem Antrag. Die Bewährungszeit legt er auf drei Jahre fest. Zudem muss Dennis K. 500 Euro an das Salzwedeler Frauenhaus zahlen.