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Kfz-Versicherung Ärger mit der Zulassungsstelle

Obwohl sein Auto durchgehend versichert war, soll ein Kuhfelder eine Verfahrensstrafe an den Altmarkkreis zahlen.

Von Marco Heide 09.02.2017, 02:00

Salzwedel l Eigentlich wollte der Kuhfelder Ingo Schulze mit dem Abschluss einer neuen Kfz-Versicherung ein paar Euro sparen. Doch stattdessen flattert ihm Anfang Januar ein böser Brief der Zulassungsstelle des Altmarkkreises ins Haus. Sein Auto sei angeblich nicht pflichtversichert, heißt es in dem Schreiben.

Die Behörde fordert Ingo Schulze auf, den Sachverhalt zu klären, ansonsten sei eine Strafe von bis zu 230 Euro fällig. Und bereits mit dem ersten Schrei- ben brummt ihm die Zulassungsstelle die Verfahrens-kosten in Höhe von 37,50 Euro zuzüglich 4,11 Euro Verfahrensgebühr auf.

Der Kuhfelder versucht, den Fall zu klären. Schließlich kann er schriftlich belegen, dass sein Auto durchgehend pflichtversichert war. Außerdem erklärte seine Versicherung, dass sie bereits am 22. November die Ummeldung bei der Zulassungsstelle angezeigt habe. Allerdings sei damals die falsche Fahrgestellnummer übermittelt worden. Beim zweiten Versuch – am 5. Januar – habe die Zulassungsstelle nach Angaben des Versicherers die Ummeldung akzeptiert, ein anderes Unternehmen habe die Versicherung dann aber wieder umgedeckt. Kurzum: Wenn jemand einen Fehler gemacht hat, dann offenbar die Versicherung.

Dennoch pocht die Zulassungsstelle des Altmarkkreises auf die Strafzahlung in Höhe von 41,61 Euro. „Im Rahmen der öffentlich rechtlichen Pflichten zwischen Fahrzeughalter und der Zulassungsbehörde ist der Nachweis einer entsprechenden Pflichtversicherung durch den Fahrzeughalter zu erbringen. Der Nachweis, dass eine dem Pflichtversicherungsgesetz entsprechende Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung besteht, ist bei der Zulassungsbehörde durch eine Versicherungsbestätigung zu erbringen“, erklärt Kreissprecherin Birgit Eurich auf Nachfrage der Volksstimme und fügt hinzu: „Die Versicherungsbestätigung ist grundsätzlich vom Versicherungsunternehmen an die Zulassungsbehörde elektronisch zu übermitteln oder zum Abruf durch die Zulassungsstelle bereitzustellen.“

Zeige ein Versicherungsunternehmen an, dass für ein Kraftfahrzeug keine gültige Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung besteht, schreibe die Zulassungsbehörde den Halter an. Die Gebühren für dieses Schreiben trage der Fahrzeughalter, erläutert Birgit Eurich. Sollten die Gebühren zu Unrecht erhoben worden sein, könne sich der Fahrzeughalter das Geld in einem Zivilverfahren vom Versicherer zurückholen, sagt die Kreissprecherin.

Für Ingo Schulze ist diese Aussage ein schlechter Scherz. „Das würde für mich ja bedeuten, dass ich jedem eine Rechnung schicken kann und der soll dann zu sehen, von wem er die Rechnung wieder erstattet bekommt. Das ist doch Quatsch“, ärgert sich der Kuhfelder über die Vorgehensweise des Kreises.

Der Kuhfelder hat gegen den Bescheid nun beim Landesverwaltungsamt Widerspruch eingelegt. Für ihn steht fest, dass er nicht für einen Fehler zahlen wird, den seine Versicherung oder ein Mitarbeiter des Altmarkkreises begangen hat, zumal sein Auto keine Sekunde lang ohne Versicherungsschutz war. Kulanz ist aus Sicht von Ingo Schulze in diesem Fall das Zauberwort.