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Anzeige Staatsanwalt durchsucht Kirchenamt

Das Kreiskirchenamt in Salzwedel ist am Donnerstag auf Veranlassung der Staatsanwaltschaft Stendal durchsucht worden.

Von Arno Zähringer 23.11.2016, 11:05

Salzwedel l Laut Pressesprecher Thomas Kramer lautete der Vorwurf auf „Versuch an der Beteiligung an einem Verbrechen“. Hintergrund: Ein Mitarbeiter soll angeblich seine ehemalige Frau im Internet zum Sex angeboten haben. Herausgekommen ist die Geschichte, nachdem die Frau Anzeige erstattet hatte. Denn bei ihr hatten sich Männer gemeldet, die die Annonce in einem Sexportal im Netz gelesen hatten und die angeblichen Liebesdienste in Anspruch nehmen wollten. Bereits der Versuch des Mannes, mit dem Inserat den Eindruck zu erwecken, dass die Annonce von der Frau stamme, „erfüllt den Tatbestand eines Verbrechens“, sagte Kramer auf Anfrage der Volksstimme. Darüber hinaus gehe es auch um sexuelle Nötigung beziehungsweise Vergewaltigung.

Bei der Durchsuchung der Räume des Kreiskirchenamtes sind sogenannte Logdateien sichergestellt worden. Das sind Dateien, die das automatisch geführte Protokoll aller oder bestimmter Aktionen von Prozessen auf einem Computersystem enthalten. Dadurch erhoffen sich die Ermittler Aufschluss darüber, wer sich wann und wo eingeloggt hat und welche Internetseiten besucht wurden. Zu den weiteren Ermittlungen wollte Thomas Kramer nichts sagen. Es sei auch nicht sicher, ob es sich tatsächlich um einen Angestellten des Kreiskirchenamtes gehandelt habe, der die ominöse Anzeige ins Netz gestellt haben soll. Womöglich habe ein früherer Liebhaber eine Anzeige zu der Frau auf einem erotischen Internetportal geschaltet, sagte Staatsanwalt Thomas Kramer am Dienstag.

Für Superintendent Matthias Heinrich ist die Angelegenheit keine einfache Sache, vielmehr eine schwierige Situation. „Ich muss leider bestätigen, dass die Durchsuchung stattgefunden hat“, sagte er auf Anfrage der Volksstimme. Natürlich stelle auch das Landeskirchenamt Nachforschungen an. Dazu könne er allerdings nichts sagen. Jedoch hätten Recherchen ergeben, dass die „Nutzung des Internets von außen erfolgt ist“. Das bedeute, dass die drei Männer des Kreiskirchenamtes, zwei Mitarbeiter und er selbst, „raus sind“. Zudem gelte „auch hier die Unschuldsvermutung“, warb Matthias Heinrich am Dienstag für einen sensiblen Umgang mit Vorwürfen gegen Mitarbeiter der Einrichtung.