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Bewährungsstrafe Sechs Monate für Fahren ohne Führerschein

Wiederholt war ein Salzwedeler in der Vergangenheit ohne gültigen Führerschein erwischt worden. Nun bekam er eine Bewährungsstrafe.

Von Linus Haring 15.06.2017, 14:15

Salzwedel l Wegen des Vorwurfs, wiederholt ein Auto ohne Führerschein und Haftpflichtversicherung gefahren zu haben, musste am Dienstag ein 48-Jähriger auf der Anklagebank des Salzwedeler Amtsgerichts Platz nehmen. Den Tatbestand leugnete der einsilbige, gebürtige Westaltmärker von vornherein nicht.

Große Chancen hätte er mit einer solchen Strategie ohnedies nicht gehabt – listet das Strafregister doch nicht weniger als 13 Vergehen seit 1992 auf. Wegen Diebstahls musste er bereits eine Haftstrafe absitzen, die erst vor Kurzem auf Bewährung endete. Doch die hat er sich nun verspielt. „Sie haben extrem versagt als Proband“, sagte der über seinen mittlerweile „alten Bekannten“ enttäuschte Richter Klaus Hüttermann. Eine weitere Bewährung stand somit außer Frage.

Dass der Angeklagte beteuerte, seine alte Mutter habe ihn zum Gebrauch des Wagens quasi genötigt und es würde jetzt mit diesem Prozess familiär „alles den Bach runter“ gehen, brachte ihm auch keine Pluspunkte mehr ein, sondern nur eine sarkastische Entgegnung der Staatsanwältin. Er sei ja auch sonst „ein ganz braver Bürger, der sich nie zuvor etwas hat zuschulden kommen lassen und deswegen ja auch noch dem Gericht 100 Euro Prozesskosten vom letzten Mal überweisen“ müsse.

Sechs Monate Freiheitsstrafe, lautete schließlich das Urteil. Der Richter nahm zum Schluss noch einmal auf die vorige Aussage des Angeklagten Bezug und bemerkte: „Wenn es bei Ihnen den Bach runtergeht, dann nicht erst jetzt, sondern schon seit mindestens einem Jahr.“