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Biogasanlage Gutachten zu Emissionen

Ein Gutachter soll feststellen, ob für die nachträgliche Baugenehmigung der Biogasanlage in Binde alle Anforderungen erfüllt waren.

Von Antje Mewes 18.05.2017, 17:49

Arendsee/Magdeburg (me) l Die Klage der Stadt Arendsee gegen das Landesverwaltungsamt geht in eine nächste Runde. Die Verhandlung am Magdeburger Verwaltungsgericht hat am Donnerstag ergeben, ein Gutachten zu den Emissionen der Biogasanlage in Binde einzuholen, die Gegenstand des Rechtsstreites ist. Sie war zu großen Teilen ohne Baugenehmigung von der BioPower GmbH Binde, einem Tochterunternehmen der Straathof-Holding errichtet worden. Die Genehmigung wurde nachträglich erteilt.

Die Einheitsgemeinde Stadt Arendsee hatte zu der Legalisierung der Schwarzbauten ihr gemeindliches Einvernehmen verweigert, was schließlich vom Landesverwaltungsamt ersetzt worden ist. Dagegen klagt die Stadt seit 2013.

Mit dem Gutachten soll nun untersucht werden, welche Auswirkungen die Emissionen der Biogasanlage auf die Umwelt haben, erklärte gestern Arendsees Bürgermeister Norman Klebe auf Anfrage der Volksstimme. Mit der so genannten materiell rechtlichen Prüfung werde geklärt, ob alle Anforderungen für die nachträglich erteilte Baugenehmigung erfüllt worden sind. „Wenn das nicht der Fall ist, wird sie kassiert“, sagte Klebe. Damit wäre auch das Versagen des Einvernehmens seitens der Stadt berechtigt. Mit dem Ausgang des Verhandlungstages ist der Bürgermeister zufrieden. Es habe eine interessante rechtliche Erörterung des Falls gegeben. Nun sei abzuwarten, was das Gutachten ergibt.

Inzwischen soll die Stadt erneut eine Stellungnahme zur Biogasanlage abgeben. Es geht um eine Genehmigung zum Bauvorhaben „Änderung Biogasanlage – Technische Ertüchtigung.“ Der Bauausschuss des Stadtrates einigte sich am Mittwoch darauf, das Thema bis zum Ausgang des Klage-verfahrens zu vertagen.