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Erkundungsbergwerk Rückbau in Gorleben bis 2017 beendet

Bis Ende kommenden Jahres muss der Rückbau für das Erkundungsbergwerk in Gorleben abgeschlossen sein. Kritik kommt von Umweltschützern.

Von Björn Vogt 11.10.2016, 01:00

Gorleben l Jetzt ist es „amtlich“: Bis zum 31. Dezember 2017 müssen die Rückbauarbeiten im Salzstock Gorleben im Nachbarkreis Lüchow-Dannenberg abgeschlossen sein. Das Landesbergbauamt genehmigte einen entsprechenden Hauptbetriebsplan.

Eigentlich hätten der Rückbau des ehemaligen Erkundungsbergwerks im Salzstock Gorleben bereits in diesem Jahr abgeschlossen sein sollen. Doch verschiedene Umstände, etwa die Abstimmungen zwischen den verschiedenen Behörden wie zum Beispiel Bergamt, Bundesumwelt und -finanzministerium, die länger als erwartet gedauert haben, führten dazu, dass der Hauptbetriebsplan verlängert werden musste.

Den Antrag des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) hat nun das Niedersächsische Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) zugelassen. Der Plan regelt die Arbeiten zum Übergang in den gesetzlich geregelten sogenannten reinen Offenhaltungsbetrieb. Bis Ende 2017 müssen über- und untertägig alle anstehenden Rückbauarbeiten in dem ehemals für ein Atommülllager erkundeten Bergwerk abgeschlossen sein.

„Damit wird in Gorleben der gesamte Erkundungsbereich außer Betrieb genommen und alle dazugehörigen Anlagen und Systeme werden entfernt. Der Infrastrukturbereich wird deutlich reduziert,“ erläuterte das Umweltministerium in einer Mitteilung.

Die Übergangsarbeiten in dem reinen Offenhaltungsbetrieb laufen bereits seit dem vergangenen Jahr. In dem jetzt noch verbleibenden Restzeitraum des Übergangs fallen der Rückbau der technischen Sicherungsanlagen auf den Standard einer normalen Industrieanlage sowie der Abriss einer Vielzahl von weiteren Anlagen und Einrichtungen, teilte das Ministerium weiter mit.

Dazu betont der niedersächsische Umweltminister Stefan Wenzel (Grüne): „Wir drängen mit Nachdruck auf den Abschluss der Arbeiten. Ab Mitte nächsten Jahres muss der Bund als Betreiber den Hauptbetriebsplan für den reinen Offenhaltungsbetrieb vorlegen. Eine weitere Fristverlängerung ist nicht vorgesehen. Damit sorgen wir dafür, dass die gesetzlichen Regelungen des Standortauswahlgesetzes zum Abschluss gebracht werden und die alte Festlegung auf ein Atommülllager im Bergwerk beendet wird.“

30 Millionen Euro werden für das Jahr 2017 in den Bundeshaushalt eingestellt, um die Arbeiten Über- und Untertage im Bergwerk Gorleben zu finanzieren. „Allerdings nicht für den Rückbau und die Verfüllung des sogenannten Erkundungsbergwerks, sondern um einen Standby-Betrieb zu ermöglichen“, kritisiert die Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg (BI).

„Wir widersprechen deshalb ausdrücklich der Darstellung des niedersächsischen Umweltministers Stefan Wenzel, der jetzt bei der Verlängerung des Rahmenbetriebsplans davon sprach, dass die alte Festlegung auf ein Atommüllendlager im Bergwerk beendet werde“, so BI-Sprecher Wolfgang Ehmke. „Diese Form von Politsprech täuscht über den tatsächlichen Status Gorlebens hinweg“.

Ernst zu nehmen seien die Bekundungen des Ministerpräsidenten Stephan Weil (SPD) und des Grünen-Politikers Wenzel, einen Strich unter das Gorleben-Kapitel zu ziehen, wenn Niedersachsen eine Bundesratsinitiative starte zur Novelle des Standortauswahlgesetzes mit dem Ziel, glasklar wissenschaftsbasiert Gorleben als mögliche Atommülldeponie auszuschließen und so einen wirklichen Neustart der Endlagersuche zu ermöglichen.